Vereinsversicherung
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Vereinsversicherung 2024 - Alle Vereinsversicherungen im Vergleich
Vereinsversicherung - Die wichtigsten Versicherungen für Vereine
Eine Vereinsversicherung bezeichnet eine notwendige Absicherung für Vereine. Die wichtigsten Vereinsversicherungen sind im Allgemeinen die Vereinshaftpflicht, die Vereinsrechtsschutz und die Vereinsunfallversicherung (besonders bei Vereinen, die in sportlichen Bereichen tätig sind). Weitere für Vereine wichtige Versicherungen sind bspw. die Veranstalterhaftpflicht (bzw. Veranstaltungshaftpflicht), die Vereins-Inventarversicherung und die Gruppenunfallversicherung. Einen Verein zu leiten, zu verwalten und zu organisieren, kann eine große Herausforderung darstellen und erfordert viel Umsicht und ein großes Engagement aller Beteiligten. Trotz aller Bemühungen und des Engagements kann es aber immer zu einem Fehler oder zu einem Schaden kommen. Bei größeren Schäden tragen die Vorstände bzw. der gesammte Verein die finanziellen Folgen. Beispiele für Schäden sind:
- versehentliche Missachtung von gesetzlichen Bestimmungen oder Verwaltungsanweisungen
- Fehler beim Einzug der Mitgliedsbeiträge
- Fehler bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen und / oder bei der entsprechenden Buchhaltung
- Fehler beim Druck der Mitgliederzeitschrift, sodass es zu Verdienstausfällen oder hohen Kosten kommt
Ohne eine spezielle Vereinshaftpflichtversicherung können Zahlungsansprüche aus solchen Schäden die Existenz des gesamten Vereins massiv gefährden.
Vereinsversicherung - Was ist versichert?
Die wichtigsten Vereinsversicherungen -
Vereinshaftpflicht, Vereinsrechtsschutz u.a.
Die abgesicherten Risiken einer Vereinsversicherung ergeben sich stets nach dem jeweiligen Verein und lassen sich in 3 Gruppen untergliedern: Haftungsrisiko, Personenrisiko und Organ-Risiko. Im Allgemeinen sind bei allen Vereinsversicherungen folgende Risiken abgesichert:
- Personenschäden (Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten etc.)
- Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
- Vermögensschäden des Vereins als Folge eines Sachschadens oder eines Personenschadens (Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Gewinnausfall)
- Vermögensschäden von Vorständen bei möglicher Privathaftung der Vorstandsmitglieder. Auch ehrenamtliche Personen sind von Haftungsrisiken nicht befreit und müssen ebenfalls im Rahmen der Vereinshaftpflicht versichert werden.
Für einige Vereine, bei deren Vereinsbetrieb nicht die Verursachung von Personenschäden oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, werden spezielle Vereins-Konzepte für reine Vermögensschäden im Rahmen der Vereinsversicherung angeboten, welche als Verein-Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bezeichnet werden.
Vereinsversicherungen Vergleich - Überblick über die wichtigsten Vereinsversicherungen
- Vereinshaftpflicht / Vereinshaftpflichtversicherung
- Vereinsrechtsschutz / Vereinsrechtsschutzversicherung
- Veranstalterhaftpflicht / Veranstalterhaftpflichtversicherung / Veranstaltungshaftpflicht
- Vereins-Unfallversicherung / Gruppenunfall Versicherung
- Verein-Vermögensschadenversicherung / Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
- Verein - D&O Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)
- Vertrauensschadenversicherung
- Dienstreise Versicherung
- Manager Haftpflichtversicherung
Vereinsversicherung auch für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter
Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und ehrenamtliche Vereins-Mitarbeiter gehen häufig davon aus, dass sie nicht privat haften, da sie schließlich keine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten. Dies ist aber ein mitunter folgenschwerer Trugschluss. Denn sowohl ehrenamtlich Tätige eines e.V. als auch von nicht eingetragenen Vereinen sind den gleichen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt wie hauptberufliche Vorstandsmitgliedern. Denn wenn durch einen Fehler oder eine Unachtsamkeit eine andere Person zu Schaden kommt oder Eigentum beschädigt wird, haftet grundsätzlich der Verursacher. Bei den vielseitigen Aufgaben der Verantwortlichen eines Vereins (Vorstand, Leiter, Kassierer etc.) kann es somit jederzeit zu Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden kommen. Auch für Ehrenamtliche gilt somit: Wer Schäden verursacht, muss auch dafür haften. Der Geschädigte wiederum kann sich aussuchen, an wen er seine Schadenersatzansprüche stellt: an den Verein oder an den Vorstand, ggf. auch an beide.
Vereinsversicherung Vergleich
Das Angebot an Vereinsversicherungen ist sehr groß und je nach Vereinsversicherung Anbieter können sich die Beiträge und Leistungen teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, vor Abschluss einer Vereinsversicherung die vorhandenen Angebote genau miteinander zu vergleichen.
Doch auch Vereine, die bereits über eine bestehende Vereinsversicherungen verfügen, sollten regelmäßig den Versicherungsschutz überprüfen und analysieren lassen, ob die versicherten Leistungen noch auf dem neuesten Stand sind und dem aktuellen Bedarf und der Vereinsgröße entsprechen. Durch einen Vereinsversicherung Vergleich besteht zumal auch die Möglichkeit, einen umfassenderen Versicherungsschutz zu geringeren Prämien abzuschließen.
Vereinsversicherung Vergleich 2024
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