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Vereinsrechtsschutz 2024 - Wichtige rechtliche Vereinsversicherung
Vereinsrechtsschutzversicherung - Wichtige Rechtsschutzversicherung für Vereine
Eine Vereinsrechtsschutz sichert den Verein selbst als auch deren Mitglieder und Vorstände ab. Wenn bspw. ein Mitglied während der Ausübung von Vereinsaufgaben verletzt wird und Schadenersatzansprüche gegen den Verein stellt, oder auch wenn es zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung nach einer Kündigung eines Mitarbeiters kommt, hilft eine Vereinsrechtsschutzversicherung, hohe Kosten zu vermeiden. Der Versicherungsschutz einer Vereinsrechtsschutzversicherung bezieht sich auf den Verein, dessen gesetzliche Vertreter (Vorstandsmitglieder) bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben, die Beschäftigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und die Vereinsmitglieder.
Mitversichert in einer Vereinsrechtsschutzversicherung sind somit:
- der Verein
- die Vereinsmitglieder
- die Beschäftigten
- die gesetzlichen Vertreter (Vorstand)
Vereinsrechtsschutz Leistungen
Vereinsrechtsschutzversicherung -
Sehr wichtigste
Vereinsversicherung Ein Rechtsstreit ist häufig hohen Kosten verbunden, unabhängig davon, ob es sich um eine gerichtliche oder um eine außergerichtliche Auseinandersetzung handelt. Mit einer Vereinsrechtsschutzversicherung wird nicht nur der Verein als juristisches Organ geschützt, sondern auch die Vereinsmitglieder, die im Auftrag ihres Vereins handeln. Der Versicherungsschutz einer Vereinsrechtsschutzversicherung enthält in der Regel folgende Leistungen:
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
- Vorsorge Rechtsberatung
- Straf-Rechtsschutz passiv und aktiv (Opfer-Rechtsschutz)
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Vereinsrechtsschutz Bereiche
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- für die Durchsetzung von Ersatzansprüchen wegen Personen- oder Sachschäden, z. B. Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung eines Vereinsvorstandes mit einem ausgeschlossenen Vereinsmitglied oder Geltendmachung von Schadenersatz, nachdem ein „Gast“ mutwillig die vereinseigene Computeranlage beschädigt hat
- Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
- z. B. Streit mit der Berufsgenossenschaft über die Frage, ob ein Unfall eines Beschäftigten des Vereins auf dem Weg zur Arbeit als sog. Wegeunfall anzuerkennen ist
- Arbeits-Rechtsschutz
- z. B. wegen der Abwehr einer Kündigungsschutzklage eines Beschäftigten oder falls Streit über die Lohnhöhe einer Aushilfskraft entsteht
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, z. B. wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz oder Lärmschutzvorschriften (Beispiel: Anzeige eines Nachbarn wegen Ruhestörung bei einer Vereinsfeier)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- wenn sich eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt über die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen durch den Verein nicht außergerichtlich hat regeln lassen.
- Straf-Rechtsschutz
- für die Verteidigung eines Versicherten beim Vorwurf fahrlässig begangener Straftaten (z. B. fahrlässige Körperverletzung) im Zusammenhang mit satzungsgemäßen Aktivitäten
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- falls z.B. ein Vereinsmitglied bei einer satzungsgemäßen Tätigkeit von einem Randalierer angegriffen und dabei schwer verletzt wird und sich dann im Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger beteiligen möchte
- Daten-Rechtsschutz
- bei vermeintlichen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen, z.B. wenn ein aktives oder ehemaliges Vereinsmitglied unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz den Verein auf Sperrung, Löschung oder Berichtigung ihn betreffender Daten verklagt oder wenn sich ein Vereinsverantwortlicher in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen vermeintlich rechtswidrigen Umgangs mit Daten zu verteidigen hat
- Telefonische und Online-Rechtsberatung
- Der Verein und die Mitversicherten haben im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Verein auch Anspruch auf eine rechtliche Orientierungshilfe in Gestalt einer telefonischen Rechtsberatung (Anwaltstelefon) oder einer Online-Auskunft (ALEGE, einmalige Registrierung erforderlich).
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. wegen eines Dienstvergehens
Vereinsrechtsschutz auch für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und ehrenamtliche Vereins-Mitarbeiter gehen häufig davon aus, dass sie nicht privat haften, da sie schließlich keine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten. Dies ist aber ein mitunter folgenschwerer Trugschluss. Denn sowohl ehrenamtlich Tätige eines e.V. als auch von nicht eingetragenen Vereinen sind den gleichen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt wie hauptberufliche Vorstandsmitgliedern. Denn wenn durch einen Fehler oder eine Unachtsamkeit eine andere Person zu Schaden kommt oder Eigentum beschädigt wird haftet grundsätzlich der Verursacher. Bei den vielseitigen Aufgaben der Verantwortlichen eines Vereins (Vorstand, Leiter, Kassierer etc.) kann es somit jederzeit zu Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden kommen. Auch für Ehrenamtliche gilt somit: Wer Schäden verursacht, muss auch dafür haften. Der Geschädigte wiederum kann sich aussuchen, an wen er seine Schadenersatzansprüche stellt: an den Verein oder an den Vorstand, ggf. auch an beide.
Vereinsrechtsschutz Vergleich
Das Angebot an Vereinsrechtsschutzen ist sehr groß und je nach Vereinsrechtsschutz-Anbieter können sich die Beiträge und Leistungen teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, vor Abschluss einer Vereinsrechtsschutz die vorhandenen Angebote genau miteinander zu vergleichen.
Doch auch Vereine, die bereits über eine bestehende Vereinsrechtsschutz verfügen, sollten regelmäßig den Versicherungsschutz überprüfen und analysieren lassen, ob die versicherten Leistungen noch auf dem neuesten Stand sind und dem aktuellen Bedarf und der Vereinsgröße entsprechen. Durch einen Vereinsrechtsschutz Vergleich besteht zumal auch die Möglichkeit, einen umfassenderen Versicherungsschutz zu geringeren Prämien abzuschließen.