Veranstalterhaftpflicht · ARAG

ARAG Veranstalterhaftpflicht 2026: Schutz für jede Art von Event

Wer eine Veranstaltung ausrichtet - vom privaten Geburtstagsfest über eine Firmenfeier bis zum öffentlichen Straßenfest -, haftet für Personen- und Sachschäden, die dabei entstehen. Die ARAG mit Sitz in Düsseldorf zählt mit rund 7 Millionen Versicherungsverträgen zu den größten Versicherern Deutschlands und deckt mit ihrer Veranstalterhaftpflicht ein breites Spektrum an Veranstaltungsarten ab.

  • Deckung für Sport-, Kunst- und Gastronomie-Veranstaltungen
  • Passiver Rechtsschutz: unberechtigte Forderungen werden abgewehrt
  • Auf- und Abbauarbeiten in der Regel mitversichert
  • Rund 7 Mio. Versicherungsverträge, international in 14 Ländern aktiv
Wer eine Veranstalterhaftpflicht braucht

Nicht nur für Großveranstaltungen relevant

Ob Firmenjubiläum, Hochzeitsfeier mit vielen Gästen, Sportturnier, Kunstausstellung oder Straßenfest: Sobald Sie als Veranstalter auftreten, haften Sie grundsätzlich für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen - unabhängig davon, ob Sie privat, gewerblich oder ehrenamtlich organisieren. Die private Haftpflichtversicherung deckt solche Risiken meist nur bei kleinen, geschlossenen Feiern ab; bei größeren oder öffentlichen Events braucht es eine eigene Veranstalterhaftpflicht.

Auch Vereine, die Feste, Turniere oder Umzüge ausrichten, gehören zu den typischen Nutzern einer solchen Absicherung - die ARAG bietet dafür mit ihrem Karneval-Paket sogar ein eigenes Spezialkonzept an (mehr dazu weiter unten).

Was üblicherweise versichert ist

Deckungsumfang einer Veranstalterhaftpflicht

Marktüblich deckt eine Veranstalterhaftpflicht Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden ab - etwa wenn ein Gast durch eine unzureichend gesicherte Konstruktion verletzt wird und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Nicht abgedeckt sind in der Regel Schäden durch Vorsatz, Schäden infolge fehlender behördlicher Genehmigungen, das Abhandenkommen persönlicher Gegenstände von Gästen sowie Schäden, die sich Gäste gegenseitig zufügen - hierfür ist meist deren eigene private Haftpflichtversicherung zuständig.

  • Personenschäden: Mindestdeckung von 3 Mio. € wird von Fachportalen empfohlen
  • Sachschäden: Mindestdeckung von 1 Mio. € üblich
  • Unechte Vermögensschäden: nur bei Personen-/Sachbezug mitversichert
  • Nicht versichert: Vorsatz, fehlende Genehmigungen, gegenseitige Gästeschäden
Schadenbeispiel aus der Praxis:

Bei einem Open-Air-Event löst sich ein Bühnenscheinwerfer aus seiner Befestigung und stürzt in die Menschenmenge. Zwei Besucher werden verletzt. Die Veranstalterhaftpflicht des Ausrichters übernimmt die Behandlungskosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld.

Spezialfall Karneval

Vier Versicherungen zum Pauschalbeitrag für Karnevalsvereine

Wer einen Karnevalsverein leitet, findet bei der ARAG ein besonders zugeschnittenes Angebot: Über den Bund Deutscher Karneval bzw. dessen Landes- und Regionalverbände bündelt die ARAG gleich vier Bausteine in einem Paket - Haftpflicht, Rechtsschutz, Vertrauensschaden und Unfallschutz für Mitglieder und Helfer bei Sitzungen und Umzügen, inklusive Wegerisiko. Eigene Umzüge sind bis zu festgelegten Gemeindegrößen bereits pauschal eingeschlossen, Mietsachschäden lassen sich als Erweiterung ergänzen.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur ARAG Veranstaltungshaftpflicht

Häufig gefragt zur ARAG Veranstalterhaftpflicht

Was kostet eine Veranstalterhaftpflicht bei der ARAG?

Der Beitrag richtet sich nach Veranstaltungsart, erwarteter Besucherzahl und gewählter Deckungssumme - Fachportale empfehlen als Richtwert mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden. Jetzt Angebot anfordern.

Deckt die ARAG auch Auf- und Abbauarbeiten ab?

Bei Veranstalterhaftpflichtversicherungen ist es marktüblich, dass der Schutz nicht nur die Veranstaltung selbst, sondern auch die dafür erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten davor und danach umfasst.

Für welche Veranstaltungen bietet die ARAG eine Veranstalterhaftpflicht an?
Die ARAG deckt ein breites Spektrum ab, ausdrücklich auch Sportveranstaltungen sowie Events aus den Bereichen Kunst und Gastronomie - von der privaten Feier über Firmenevents bis zu öffentlichen Festen.
Gibt es bei der ARAG ein Spezialprodukt für Karnevalsvereine?
Ja: Über den Bund Deutscher Karneval (BDK) bzw. dessen Landes- und Regionalverbände bietet die ARAG ein Paket aus Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung, ergänzt um Unfallschutz für Mitglieder und Helfer bei Sitzungen und Umzügen - inklusive Wegerisiko.
Was passiert, wenn eine Forderung gegen mich als Veranstalter unberechtigt ist?
Die Veranstalterhaftpflicht prüft im Schadenfall, ob tatsächlich eine Haftung besteht. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt die Versicherung als sogenannten passiven Rechtsschutz ab, notfalls vor Gericht.

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