Wer eine Veranstaltung ausrichtet - vom privaten Geburtstagsfest über eine Firmenfeier bis zum öffentlichen Straßenfest -, haftet für Personen- und Sachschäden, die dabei entstehen. Die ARAG mit Sitz in Düsseldorf zählt mit rund 7 Millionen Versicherungsverträgen zu den größten Versicherern Deutschlands und deckt mit ihrer Veranstalterhaftpflicht ein breites Spektrum an Veranstaltungsarten ab.
Ob Firmenjubiläum, Hochzeitsfeier mit vielen Gästen, Sportturnier, Kunstausstellung oder Straßenfest: Sobald Sie als Veranstalter auftreten, haften Sie grundsätzlich für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen - unabhängig davon, ob Sie privat, gewerblich oder ehrenamtlich organisieren. Die private Haftpflichtversicherung deckt solche Risiken meist nur bei kleinen, geschlossenen Feiern ab; bei größeren oder öffentlichen Events braucht es eine eigene Veranstalterhaftpflicht.
Auch Vereine, die Feste, Turniere oder Umzüge ausrichten, gehören zu den typischen Nutzern einer solchen Absicherung - die ARAG bietet dafür mit ihrem Karneval-Paket sogar ein eigenes Spezialkonzept an (mehr dazu weiter unten).
Marktüblich deckt eine Veranstalterhaftpflicht Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden ab - etwa wenn ein Gast durch eine unzureichend gesicherte Konstruktion verletzt wird und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Nicht abgedeckt sind in der Regel Schäden durch Vorsatz, Schäden infolge fehlender behördlicher Genehmigungen, das Abhandenkommen persönlicher Gegenstände von Gästen sowie Schäden, die sich Gäste gegenseitig zufügen - hierfür ist meist deren eigene private Haftpflichtversicherung zuständig.
Bei einem Open-Air-Event löst sich ein Bühnenscheinwerfer aus seiner Befestigung und stürzt in die Menschenmenge. Zwei Besucher werden verletzt. Die Veranstalterhaftpflicht des Ausrichters übernimmt die Behandlungskosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld.
Wer einen Karnevalsverein leitet, findet bei der ARAG ein besonders zugeschnittenes Angebot: Über den Bund Deutscher Karneval bzw. dessen Landes- und Regionalverbände bündelt die ARAG gleich vier Bausteine in einem Paket - Haftpflicht, Rechtsschutz, Vertrauensschaden und Unfallschutz für Mitglieder und Helfer bei Sitzungen und Umzügen, inklusive Wegerisiko. Eigene Umzüge sind bis zu festgelegten Gemeindegrößen bereits pauschal eingeschlossen, Mietsachschäden lassen sich als Erweiterung ergänzen.
Der Beitrag richtet sich nach Veranstaltungsart, erwarteter Besucherzahl und gewählter Deckungssumme - Fachportale empfehlen als Richtwert mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden. Jetzt Angebot anfordern.
Bei Veranstalterhaftpflichtversicherungen ist es marktüblich, dass der Schutz nicht nur die Veranstaltung selbst, sondern auch die dafür erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten davor und danach umfasst.
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