§ 05 · Vereinsunfallversicherung

Vereinsunfallversicherung: Schutz für Mitglieder & Helfer

Die Vereinsunfallversicherung leistet, wenn Mitglieder oder ehrenamtliche Helfer bei Vereinstätigkeiten einen Unfall erleiden — beim Training, Wettkampf, Auf- und Abbau von Veranstaltungen oder auf dem direkten Weg dorthin. Sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, die viele Vereinsmitglieder gar nicht oder nur eingeschränkt über die Berufsgenossenschaft abdeckt.

Kurz & knapp:

Die Absicherung wird meist pauschal je Mitglied kalkuliert — üblich sind Gruppentarife ab etwa 2–5 € pro Kopf und Jahr, je nach gewählten Leistungsbausteinen. Der tatsächliche Beitrag hängt von Mitgliederzahl, Vereinstätigkeit und gewünschtem Leistungsumfang ab — die Zahl dient nur zur Orientierung.

Definition & Rechtsgrundlage

Was Vereinsunfallversicherung rechtlich und praktisch bedeutet

Die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII greift für Vereine nur in engen Grenzen: Erfasst sind in der Regel satzungsgemäß bestellte Funktionäre bei konkreten, klar abgrenzbaren Vereinsaufgaben — etwa ein Platzwart bei der Instandhaltung der Sportanlage. Der ganz normale Trainings- und Wettkampfbetrieb der Mitglieder selbst fällt dagegen meist nicht darunter.

Die private Unfallversicherung eines einzelnen Mitglieds ist eine mögliche Alternative, hängt aber vollständig davon ab, ob das jeweilige Mitglied überhaupt eine solche Police abgeschlossen hat. Eine Vereinsunfallversicherung schließt diese individuelle Lücke einheitlich für alle Mitglieder oder definierte Personengruppen, unabhängig von deren privater Vorsorge.

Anders als eine Haftpflichtversicherung ist die Unfallversicherung eine Summenversicherung: Sie zahlt unabhängig davon, ob jemand anderes für den Unfall verantwortlich ist. Das vereinfacht die Regulierung erheblich, da keine Haftungsfrage geklärt werden muss, bevor Leistungen fließen können.

Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich in der Praxis meist nach der sogenannten Gliedertaxe: Für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile — etwa eines Arms, eines Beins oder eines Auges — sind feste Prozentsätze der vereinbarten Grundsumme hinterlegt. Bei Teilfunktionsstörungen wird der jeweilige Invaliditätsgrad anteilig berechnet.

Für Vereine mit besonders risikoreichen Sportarten — etwa Kampfsport, Klettern oder Motorsport — bieten manche Versicherer spezialisierte Zusatzbausteine oder höhere Grundsummen an, da das statistische Verletzungsrisiko in diesen Disziplinen deutlich über dem Durchschnitt liegt.

Auch die sogenannte Progression spielt bei der Wahl des Tarifs eine Rolle: Manche Policen zahlen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional mehr als der Grundprozentsatz vorsieht. Bei schweren, dauerhaften Verletzungen kann sich dieser Unterschied in der tatsächlichen Auszahlung deutlich bemerkbar machen, weshalb ein Blick auf die genaue Progressionsstaffel beim Tarifvergleich sinnvoll ist.

Leistungsumfang

Was die Vereinsunfallversicherung typischerweise abdeckt

Invaliditätsleistung

Einmalzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung nach einem Unfall, gestaffelt nach dem festgestellten Invaliditätsgrad.

Unfalltod

Absicherung der Angehörigen bei tödlichem Vereinsunfall, meist als separate Summe neben der Invaliditätsleistung ausgewiesen.

Krankenhaustagegeld

Zusätzliches Tagegeld bei stationärem Aufenthalt nach einem Unfall, unabhängig von den tatsächlichen Behandlungskosten.

Bergungskosten

Kosten für Rettung und Bergung, z. B. bei Trainingsunfällen im Gelände oder bei Wandertouren des Vereins.

Ehrenamtlichen-Schutz

Ausdrückliche Mitversicherung von Helfern, die nicht Vereinsmitglied sind, aber bei Vereinsaktivitäten mitwirken.

Kosmetische Operationen

Übernahme von Behandlungskosten zur Beseitigung unfallbedingter Entstellungen, je nach Tarif mit eigener Höchstsumme.

Übergangsleistung

Einmalzahlung bei vorübergehender, erheblicher Beeinträchtigung der Arbeits- oder Leistungsfähigkeit, auch ohne dauerhafte Invalidität.

Grenzen des Schutzes

Was in der Regel nicht abgedeckt ist

Genauso wichtig wie der Leistungsumfang sind die Ausschlüsse — nur wer beide Seiten kennt, kann realistisch einschätzen, wo eigene Vorsorge oder ein Zusatzbaustein sinnvoll sind.

Für wen relevant

Diese Vereine fragen diesen Schutz am häufigsten an

Sportvereine mit Trainings- und Wettkampfbetrieb Vereine mit vielen ehrenamtlichen Helfern Jugendfeuerwehren und Rettungsvereine Vereine mit körperlich aktiven Freizeitangeboten

Sportvereine mit Trainings- und Wettkampfbetrieb

Da statistisch die meisten Unfälle im regulären Training und nicht erst beim Wettkampf auftreten, sollte der laufende Übungsbetrieb uneingeschränkt Teil des Versicherungsschutzes sein.

Vereine mit vielen ehrenamtlichen Helfern

Helfer ohne formelle Mitgliedschaft werden bei der Vertragsgestaltung leicht übersehen, obwohl sie bei Vereinsaktivitäten demselben Unfallrisiko ausgesetzt sind wie reguläre Mitglieder.

Jugendfeuerwehren und Rettungsvereine

Neben dem allgemeinen Vereinsrisiko kommen hier spezielle Übungsszenarien mit erhöhtem Verletzungspotenzial hinzu, die bei der Wahl der Deckungssummen berücksichtigt werden sollten.

Vereine mit körperlich aktiven Freizeitangeboten

Auch außerhalb des klassischen Wettkampfsports, etwa bei Wander-, Kletter- oder Tanzangeboten, besteht ein reales Unfallrisiko, das ohne eigenständige Unfallversicherung häufig unterschätzt wird.

Häufige Irrtümer

Diese Mythen halten sich hartnäckig

"Alle Mitglieder sind über die Berufsgenossenschaft abgesichert."

Die gesetzliche Unfallversicherung greift meist nur für einzelne, satzungsgemäß bestellte Funktionäre — der normale Trainings- und Wettkampfbetrieb bleibt oft ungeschützt.

"Nur Wettkämpfe sind ein relevantes Unfallrisiko."

Statistisch passieren die meisten Unfälle im Vereinssport während des regulären Trainingsbetriebs, nicht nur bei Wettkämpfen.

"Ehrenamtliche Helfer ohne Mitgliedschaft sind automatisch mitversichert."

Externe Helfer sollten ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen werden, da sie ohne formelle Mitgliedschaft sonst leicht übersehen werden.

"Eine Vereinsunfallversicherung ersetzt die private Unfallversicherung."

Sie greift ausschließlich bei Unfällen im Rahmen der Vereinstätigkeit — für alle übrigen Lebensbereiche bleibt eine eigene private Unfallversicherung notwendig.

"Der Weg zum Training ist automatisch mitversichert wie bei der gesetzlichen Unfallversicherung."

Anders als bei Arbeitswegen ist der reine Hin- und Rückweg zum Vereinstraining nicht immer automatisch eingeschlossen — das hängt vom jeweiligen Tarif ab und sollte gezielt geprüft werden.

Begriffe erklärt

Kleines Glossar zu Vereinsunfallversicherung

Invaliditätsgrad

Der von einem Arzt festgestellte Grad der dauerhaften Beeinträchtigung nach einem Unfall, der die Höhe der Invaliditätsleistung bestimmt.

Gliedertaxe

Eine tabellarische Festlegung, welcher Invaliditätsgrad dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile entspricht.

Summenversicherung

Eine Versicherung, die eine vorher vereinbarte Summe unabhängig vom tatsächlichen finanziellen Schaden auszahlt — im Gegensatz zur Schadenversicherung.

Wegeunfall

Ein Unfall auf dem direkten Weg zu oder von der versicherten Tätigkeit, etwa auf dem Weg zum Training.

Übergangsleistung

Eine Einmalzahlung bei einer vorübergehenden, aber erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, die noch keine dauerhafte Invalidität darstellt.

Progression

Eine Steigerung der Invaliditätsleistung über den Grundbetrag hinaus bei höheren Invaliditätsgraden — je nach Tarif kann sich die Auszahlung dadurch deutlich erhöhen.

Unfallbegriff

Die vertragliche Definition eines Unfalls als plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine Gesundheitsschädigung verursacht — Grundlage für jede Leistungsprüfung.

Praxisbeispiel

So sieht ein typischer Schadenfall aus

Ein Vereinsmitglied verletzt sich beim regulären Dienstagstraining eines Handballvereins schwer am Knie und muss sich einer langwierigen Operation unterziehen. Da die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht greift — das Mitglied ist kein satzungsgemäß bestellter Funktionär, sondern nimmt als normales Mitglied am Training teil — springt die Vereinsunfallversicherung ein: Sie zahlt ein Krankenhaustagegeld während des stationären Aufenthalts und, nach Feststellung eines dauerhaften Invaliditätsgrades durch einen Arzt, eine einmalige Invaliditätsleistung, die dem Mitglied hilft, die finanziellen Folgen der langen Trainingspause abzufedern.

Vertiefung

Warum der Trainingsbetrieb das unterschätzte Hauptrisiko ist

Wenn es um Versicherungsschutz im Vereinssport geht, denken viele Vorstände zunächst an Wettkämpfe und Turniere — schließlich sind diese öffentlich sichtbar und stehen oft im Mittelpunkt der Vereinsarbeit. Tatsächlich findet der weit überwiegende Teil der sportlichen Aktivität eines durchschnittlichen Vereinsmitglieds jedoch im regulären, oft wöchentlichen Trainingsbetrieb statt.

Diese schlichte quantitative Verteilung hat direkte Konsequenzen für die Risikoeinschätzung: Allein aus der Häufigkeit ergibt sich, dass die überwiegende Zahl der Verletzungen im Vereinssport statistisch eher beim Training als beim Wettkampf auftritt. Ein Versicherungsschutz, der sich ausschließlich auf Wettkämpfe beschränkt, deckt damit nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Risikos ab.

Hinzu kommt, dass Trainingssituationen häufig weniger streng reglementiert und beaufsichtigt sind als offizielle Wettkämpfe, bei denen Schiedsrichter, Kampfrichter oder Wettkampfleiter zusätzlich auf die Einhaltung von Sicherheitsregeln achten. Vereine sollten deshalb bei der Wahl ihrer Vereinsunfallversicherung besonderen Wert darauf legen, dass der laufende Trainingsbetrieb — einschließlich Vorbereitung, Aufwärmen und Abbau der Trainingsgeräte — ausdrücklich und ohne Einschränkung mitversichert ist.

Ein weiterer relevanter Aspekt betrifft die Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft: Diese greift üblicherweise nur für einzelne, ausdrücklich satzungsgemäß bestellte Funktionäre in Ausübung ihres Amtes, nicht aber für den allgemeinen Trainings- und Übungsbetrieb der breiten Mitgliedschaft. Diese Deckungslücke zwischen gesetzlicher und privater Absicherung wird von vielen Vereinsvorständen erst dann bemerkt, wenn tatsächlich ein Schadenfall eintritt.

Bei der Wahl der Versicherungssumme lohnt sich außerdem ein realistischer Blick auf die sportliche Ausrichtung des Vereins: Kontaktsportarten mit erhöhtem Verletzungsrisiko wie Kampfsport oder Mannschaftssportarten mit Körperkontakt rechtfertigen tendenziell höhere Invaliditätssummen als etwa ein Schachverein oder ein reiner Kulturverein ohne körperliche Aktivität. Eine pauschale, für alle Vereinstypen gleich hohe Deckungssumme wird der unterschiedlichen Risikolage in der Praxis selten gerecht.

Auswahlkriterien

So wählen Sie den richtigen Tarif

Trainingsbetrieb ausdrücklich einschließen: Manche Grundtarife decken nur Wettkämpfe ab — für die meisten Vereine ist aber gerade der laufende Trainingsbetrieb das höhere Risiko.

Ehrenamtliche Helfer mitdenken: Wer bei Veranstaltungen aushilft, ohne offizielles Vereinsmitglied zu sein, sollte ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Invaliditätsgrad-Staffelung prüfen: Die genaue Berechnungsgrundlage für Invaliditätsleistungen unterscheidet sich zwischen Tarifen erheblich und beeinflusst die tatsächliche Auszahlung im Ernstfall.

Risikosportarten gesondert klären: Bestimmte Sportarten mit erhöhtem Verletzungsrisiko sind bei manchen Tarifen nur gegen Zuschlag oder gar nicht versicherbar.

Gruppentarif versus Einzelversicherung abwägen: Für Vereine ist eine pauschale Gruppenversicherung meist deutlich günstiger als Einzelverträge der Mitglieder.

Progression in der Invaliditätsleistung beachten: Manche Tarife zahlen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional mehr — ein Detail, das sich bei schweren Verletzungen deutlich bemerkbar macht.

Wegeunfälle ausdrücklich prüfen: Ob der direkte Weg zum Training mitversichert ist, sollte vor Vertragsabschluss gezielt erfragt werden, da dies je nach Tarif unterschiedlich geregelt ist.

Häufige Fehler

Das übersehen Vereine beim Abschluss oft

×

Es wird angenommen, alle Mitglieder seien bereits über die Berufsgenossenschaft ausreichend abgesichert, obwohl diese meist nur für einzelne Funktionsträger greift.

×

Der reine Trainingsbetrieb wird nicht als eigenständiges Risiko betrachtet, obwohl hier die meisten Unfälle im Vereinsleben tatsächlich passieren.

×

Ehrenamtliche Helfer ohne formelle Mitgliedschaft werden bei der Anmeldung vergessen und sind im Schadenfall nicht abgesichert.

×

Die Unterschiede in der Invaliditätsberechnung zwischen Anbietern werden nicht verglichen, obwohl sie die tatsächliche Leistung im Schadenfall erheblich beeinflussen.

×

Der Versicherungsschutz wird nach einer Vereinsfusion oder Mitgliederzuwachs nicht aktualisiert, obwohl sich dadurch die Gruppengröße und damit die Beitragsberechnung ändert.

×

Der Wegeunfall zum Training wird stillschweigend als mitversichert vorausgesetzt, ohne dies im konkreten Vertrag zu überprüfen.

×

Risikosportarten wie Kampfsport oder Klettern werden bei der Tarifwahl nicht gesondert angegeben, obwohl sie bei vielen Anbietern eine höhere oder gesondert vereinbarte Deckung erfordern.

Aus der Praxis

Typische Situationen im Vereinsalltag

Diese Szenarien zeigen, wie schnell sich abstrakte Haftungsfragen im echten Vereinsleben konkretisieren — und worauf es bei der jeweiligen Absicherung ankommt.

Die Verletzung im Training

Ein Jugendlicher verletzt sich beim regulären Mittwochstraining, nicht bei einem offiziellen Wettkampf. Da der laufende Trainingsbetrieb in vielen Verträgen ausdrücklich mitversichert sein muss, entscheidet die genaue Tarifgestaltung über die Leistung.

Der Sturz des Helfers

Ein ehrenamtlicher Helfer ohne offizielle Vereinsmitgliedschaft stürzt beim Aufbau des Vereinsfestes von einer Leiter. Ohne ausdrücklichen Einschluss externer Helfer bleibt dieser Personenkreis in der Unfallversicherung häufig unberücksichtigt.

Die dauerhafte Beeinträchtigung

Nach einem Bänderriss beim Vereinssport bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung zurück. Die genaue Einstufung nach der vertraglich vereinbarten Gliedertaxe bestimmt, wie hoch die Invaliditätsleistung tatsächlich ausfällt.

Der Wegeunfall zum Training

Ein Mitglied verunglückt auf dem direkten Weg zum Vereinstraining. Ob dieser Weg vom Versicherungsschutz erfasst ist, hängt vom gewählten Tarif ab und sollte vor Abschluss gezielt geklärt werden.

Abgrenzung

Verwechslungsgefahr: Was Vereinsunfallversicherung NICHT ist

Die Bezeichnungen ähnlicher Versicherungen überschneiden sich oft — hier die wichtigsten Abgrenzungen auf einen Blick.

Vereinsunfallversicherung vs. gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft deckt meist nur satzungsgemäß bestellte Funktionäre bei klar abgrenzbaren Aufgaben ab. Die Vereinsunfallversicherung schließt die Lücke für den allgemeinen Trainings- und Wettkampfbetrieb aller Mitglieder.

Vereinsunfallversicherung vs. private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, hängt aber vom individuellen Abschluss jedes Mitglieds ab. Die Vereinsunfallversicherung sichert einheitlich alle Mitglieder oder definierte Gruppen während der Vereinstätigkeit ab, unabhängig von deren privater Vorsorge.

Vereinsunfallversicherung vs. Krankenversicherung

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt die medizinische Behandlung nach einem Unfall. Die Vereinsunfallversicherung zahlt zusätzlich eine Einmalleistung bei dauerhafter Invalidität oder ein Tagegeld, unabhängig von den konkreten Behandlungskosten.

Schritt für Schritt

So kommen Sie zum passenden Vertrag

1

Versicherten Personenkreis festlegen

Klären, ob alle Mitglieder, nur aktive Sportler oder auch externe Helfer eingeschlossen werden sollen, um Deckungslücken zu vermeiden.

2

Trainingsbetrieb einschließen

Sicherstellen, dass nicht nur Wettkämpfe, sondern auch der reguläre Trainingsbetrieb versichert ist, da hier die meisten Unfälle passieren.

3

Leistungsbausteine auswählen

Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld und weitere Bausteine nach Bedarf kombinieren und dabei die Sportart berücksichtigen.

4

Gruppentarif kalkulieren lassen

Beitrag auf Basis der gemeldeten Mitgliederzahl und Altersstruktur ermitteln lassen, um eine passgenaue Kalkulation zu erhalten.

5

Mitgliederliste aktuell halten

Änderungen bei Mitgliederzahl oder neuen Abteilungen zeitnah an den Versicherer melden, damit der Schutz lückenlos bestehen bleibt.

Anbieter im Vergleich

Diese Versicherer prüfen wir für Sie mit

Ein Auszug unseres Marktvergleichs — Details zu einzelnen Anbietern finden Sie auf den jeweiligen Vergleichsseiten.

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Vereinsunfallversicherung nach Anbieter

Konkrete Leistungen, Tarife und Beispielrechnungen der Anbieter, bei denen wir umfangreiches Material zu Vereinsunfallversicherungen gefunden haben.

Vereinsunfallversicherung im Detail nach Anbieter

Allianz · BarmeniaGothaer · Zurich · WWK · Gothaer · DEVK · AXA · ARAG · Helvetia · Münchener Verein · RheinLand · BGV · Continentale · Alte Leipziger · SV SparkassenVersicherung · VPV

Beitragsfaktoren

Wovon der Beitrag konkret abhängt

Häufige Fragen

Vereinsunfallversicherung — kurz erklärt

Sind unsere Mitglieder nicht schon über die Berufsgenossenschaft abgesichert?
Nur teilweise: Die gesetzliche Unfallversicherung greift meist für satzungsgemäß bestellte Funktionäre bei konkreten Vereinsaufgaben, nicht aber für Mitglieder im allgemeinen Trainings- oder Wettkampfbetrieb. Genau diese Lücke schließt die Vereinsunfallversicherung.
Zahlt die Versicherung auch bei Unfällen im Training, nicht nur im Wettkampf?
Ja, sofern der Tarif den Trainingsbetrieb ausdrücklich einschließt — das ist bei den meisten Vereinstarifen der Fall, sollte aber im Angebotsvergleich bestätigt werden.
Wie wird der Beitrag berechnet — pro Mitglied oder pauschal?
Üblich ist eine Berechnung pro Kopf auf Basis der gemeldeten Mitgliederzahl, teils gestaffelt nach Altersgruppen oder Risikograd der ausgeübten Sportart.
Was ist eine Invaliditätsleistung genau?
Stellt ein Arzt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit fest, zahlt die Versicherung eine Einmalsumme, deren Höhe sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme richtet.
Sind auch Kinder und Jugendliche im Verein versicherbar?
Ja, die meisten Vereinsunfalltarife schließen Kinder und Jugendliche ausdrücklich ein, oft mit altersgerecht angepassten Leistungsbausteinen wie kosmetischen Operationen nach Unfällen.
Was passiert bei einem Unfall auf dem Weg zum Training?
Viele Tarife schließen den direkten Weg zur und von der Vereinstätigkeit ausdrücklich mit ein — vergleichbar dem Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ob dies im gewählten Tarif enthalten ist, sollte vor Abschluss geprüft werden.
Kann die Vereinsunfallversicherung eine private Unfallversicherung der Mitglieder ersetzen?
Sie ergänzt die private Vorsorge, ersetzt sie aber nicht vollständig, da sie in der Regel nur während der Vereinstätigkeit greift. Für einen umfassenden Schutz rund um die Uhr bleibt eine eigene private Unfallversicherung der Mitglieder sinnvoll.
Wie schnell wird eine Invaliditätsleistung nach einem Unfall ausgezahlt?
In der Regel muss zunächst ein Arzt den dauerhaften Invaliditätsgrad feststellen, was häufig erst einige Monate nach dem Unfallereignis möglich ist. Manche Tarife sehen zusätzlich eine Übergangsleistung vor, die schon früher ausgezahlt wird.
Sind auch Unfälle bei vereinsinternen Wettkämpfen im Ausland versichert?
Viele Vereinsunfalltarife gelten weltweit, sofern die Teilnahme im Rahmen der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit erfolgt. Der genaue räumliche Geltungsbereich sollte vor internationalen Wettkämpfen dennoch geprüft werden.
Was passiert, wenn ein Mitglied den Verein wechselt?
Der Versicherungsschutz endet in der Regel mit dem Ausscheiden aus dem Verein, da die Vereinsunfallversicherung an die Mitgliedschaft und die Vereinstätigkeit gekoppelt ist.
Wird ein bereits bestehender Vorschaden bei der Invaliditätsberechnung berücksichtigt?
Ja, viele Tarife sehen eine sogenannte Vorinvalidität vor: Bestand bereits vor dem Unfall eine Beeinträchtigung desselben Körperteils, wird dies bei der Berechnung der Leistung anteilig abgezogen. Die genaue Regelung unterscheidet sich zwischen den Anbietern.
Zählt auch die An- und Abreise zu einem auswärtigen Wettkampf zum Versicherungsschutz?
Das hängt vom gewählten Tarif ab: Manche Policen schließen die Fahrt zu auswärtigen Wettkämpfen ausdrücklich mit ein, andere beschränken sich auf den eigentlichen Trainings- und Wettkampfort. Eine gezielte Nachfrage vor Vertragsabschluss schafft hier Klarheit.
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