§ 01 · Vereinsversicherung

Vereinsversicherung: der Rundum-Schutz für Ihren Verein

Eine Vereinsversicherung ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Bündel aus mehreren Bausteinen — meist Vereinshaftpflicht, Vereinsrechtsschutz und Vereinsunfallversicherung —, das speziell auf die Risiken von eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen zugeschnitten ist. Viele Versicherer bieten diese Kombination als vergünstigtes Paket an, weil sich Verwaltungsaufwand und Risiko über mehrere Sparten verteilen.

Kurz & knapp:

Ein Sportverein mit 150 Mitgliedern zahlt für die Kombination aus Vereinshaftpflicht und Vereinsrechtsschutz häufig zwischen 180 € und 350 € im Jahr. Der tatsächliche Beitrag hängt von Mitgliederzahl, Vereinstätigkeit und gewünschtem Leistungsumfang ab — die Zahl dient nur zur Orientierung.

Definition & Rechtsgrundlage

Was Vereinsversicherung rechtlich und praktisch bedeutet

Der Begriff "Vereinsversicherung" ist im deutschen Versicherungsrecht kein feststehender Fachbegriff, sondern eine Sammelbezeichnung, unter der Versicherer und Makler mehrere aufeinander abgestimmte Bausteine anbieten. Anders als etwa bei der Kfz-Haftpflicht gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung — jeder Verein muss selbst entscheiden, welche Risiken er absichern möchte und welche er im Zweifel selbst tragen kann.

Rechtlich betrachtet ist ein eingetragener Verein (e. V.) nach § 21 BGB eine eigene juristische Person. Das bedeutet: Der Verein haftet grundsätzlich mit seinem eigenen Vermögen für Schäden, die er selbst, sein Vorstand oder seine Mitglieder im Rahmen der Vereinstätigkeit verursachen. Reicht das Vereinsvermögen nicht aus, können unter bestimmten Umständen auch Organe und Mitglieder persönlich in Anspruch genommen werden — genau hier setzt eine durchdachte Vereinsversicherung an.

Nicht eingetragene Vereine sind rechtlich schlechter gestellt: Sie gelten im Zweifel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der Vorstand und teils sogar Mitglieder persönlich und unbeschränkt haften können. Für solche Vereine ist eine Absicherung deshalb häufig noch dringlicher als für eingetragene.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. Abgabenordnung: Viele Vereine sind als gemeinnützig anerkannt und profitieren von Steuervergünstigungen sowie der Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen. Diese Anerkennung hat jedoch keinen Einfluss auf die versicherungsrechtliche Haftungssituation — gemeinnützige wie nicht gemeinnützige Vereine haften nach den gleichen zivilrechtlichen Grundsätzen, wenn sie Dritten einen Schaden zufügen.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass gerade ehrenamtlich geführte Vereine das eigene Risiko unterschätzen: Anders als in Unternehmen gibt es selten eine hauptamtliche Rechtsabteilung oder ein professionelles Risikomanagement, das Versicherungslücken frühzeitig erkennt. Eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung des bestehenden Schutzes ist deshalb gerade für Vereine besonders wertvoll.

Leistungsumfang

Was die Vereinsversicherung typischerweise abdeckt

Vereinshaftpflicht

Schadenersatzansprüche Dritter durch Vereinstätigkeit, Vorstand oder Mitglieder — der zentrale Baustein jeder Vereinsversicherung, der die Prüfung, Regulierung und Abwehr von Ansprüchen umfasst.

Vereinsrechtsschutz

Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit mit Mitgliedern, Behörden oder Vertragspartnern, oft ergänzt um Verwaltungs- und Arbeitsrechtsschutz für hauptamtliches Personal.

Vereinsunfallversicherung

Absicherung von Mitgliedern und Helfern bei Unfällen im Training, Wettkampf oder Einsatz, unabhängig von einer formellen Mitgliedschaft im Verein.

Vermögensschadenhaftpflicht / D&O

Schutz für Vorstand und Kassenführung bei Fehlentscheidungen oder Fristversäumnissen, die zu einem finanziellen, aber nicht körperlichen Schaden führen.

Veranstalterhaftpflicht

Zusatzbaustein für einzelne Feste, Turniere oder Konzerte mit Publikumsverkehr, häufig mit gesondert wählbaren Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.

Inhalts- und Elektronikversicherung

Vereinsheim-Inventar, Sportgeräte, Musikinstrumente oder Vereinskasse gegen Einbruch, Feuer und Elementarschäden — relevant für Vereine mit eigenen oder gepachteten Räumen.

Kfz-Bausteine

Dienstreise-Kasko oder Rückstufungsschutz, wenn Mitglieder private Fahrzeuge für den Verein nutzen und dabei einen Unfall verursachen, der den eigenen Schadenfreiheitsrabatt gefährdet.

Grenzen des Schutzes

Was in der Regel nicht abgedeckt ist

Genauso wichtig wie der Leistungsumfang sind die Ausschlüsse — nur wer beide Seiten kennt, kann realistisch einschätzen, wo eigene Vorsorge oder ein Zusatzbaustein sinnvoll sind.

Für wen relevant

Diese Vereine fragen diesen Schutz am häufigsten an

Sportvereine Musik- und Gesangvereine Fördervereine von Schulen und Kitas Karnevals- und Schützenvereine Kleingartenvereine Freiwillige Feuerwehren

Sportvereine

Mit regelmäßigem Trainings- und Wettkampfbetrieb, oft mehreren Abteilungen und zahlreichen ehrenamtlichen Helfern gehören Sportvereine zu den Organisationen mit dem breitesten Absicherungsbedarf — von der Vereinshaftpflicht über Unfallschutz bis zur Veranstalterhaftpflicht bei Turnieren.

Musik- und Gesangvereine

Neben dem klassischen Haftpflichtrisiko bei Proben und Auftritten spielt hier häufig auch die Absicherung von Instrumenten und Ausrüstung eine wichtige Rolle, ergänzt durch Veranstalterhaftpflicht bei Konzerten mit Publikum.

Fördervereine von Schulen und Kitas

Diese Vereine bewegen sich oft im Umfeld öffentlicher Einrichtungen und sammeln oder verwalten Spendengelder — ein Bereich, in dem sowohl Vereinshaftpflicht als auch Vermögensschadenhaftpflicht für den Vorstand besonders relevant sind.

Karnevals- und Schützenvereine

Traditionsreiche Vereine mit regelmäßigen, teils sehr großen öffentlichen Veranstaltungen benötigen neben dem Grundschutz häufig eine belastbare Veranstalterhaftpflicht mit ausreichend hoher Deckungssumme.

Kleingartenvereine

Mit eigenem Vereinsgelände, gemeinschaftlich genutzten Wegen und Anlagen sowie oft ehrenamtlicher Instandhaltung ergibt sich ein Absicherungsbedarf, der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit einschließen sollte.

Freiwillige Feuerwehren

Als Organisationen mit besonders hohem Einsatzrisiko benötigen Freiwillige Feuerwehren neben speziellen Regelungen über die Kommune häufig ergänzenden Schutz für Aktivitäten außerhalb des unmittelbaren Einsatzdienstes, etwa bei Vereinsfesten oder Jugendfeuerwehrarbeit.

Häufige Irrtümer

Diese Mythen halten sich hartnäckig

"Unser Verein ist zu klein, um versichert zu werden."

Tatsächlich bieten die meisten Versicherer speziell für kleine Vereine günstige Einstiegstarife an — die Vereinsgröße ist selten ein Ausschlussgrund, beeinflusst aber die Beitragshöhe.

"Der Dachverband kümmert sich schon um alles."

Verbands-Sammelversicherungen decken häufig nur Grundrisiken ab. Vereinsspezifische Aktivitäten, eigenes Vermögen oder besondere Veranstaltungen bleiben dabei oft außen vor.

"Ehrenamtliche haften sowieso nie persönlich."

Die Haftungserleichterung nach § 31a BGB gilt nur eingeschränkt und schützt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz — ein Restrisiko bleibt immer bestehen.

"Eine einmal abgeschlossene Vereinsversicherung passt sich automatisch an."

Deckungssummen und Bausteine bleiben in der Regel unverändert, auch wenn der Verein wächst oder neue Aktivitäten aufnimmt — eine regelmäßige Überprüfung ist Aufgabe des Vorstands, nicht des Versicherers.

"Online abgeschlossene Policen sind immer schlechter als eine persönliche Beratung."

Digitale Abschlüsse und persönliche Beratung unterscheiden sich vor allem im Prozess, nicht zwangsläufig im Leistungsumfang — entscheidend ist der tatsächliche Vertragsinhalt, nicht der Vertriebsweg.

Begriffe erklärt

Kleines Glossar zu Vereinsversicherung

Juristische Person

Ein eingetragener Verein (e. V.) ist nach § 21 BGB eine eigene juristische Person und kann damit selbst Träger von Rechten und Pflichten sein — unabhängig von seinen einzelnen Mitgliedern.

Satzungszweck

Der in der Vereinssatzung festgelegte Zweck bestimmt, welche Aktivitäten als "satzungsgemäß" gelten und damit typischerweise vom Versicherungsschutz erfasst sind.

Deckungssumme

Der Höchstbetrag, den eine Versicherung im Schadenfall maximal zahlt. Er wird meist getrennt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausgewiesen.

Selbstbehalt

Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt, bevor die Versicherung einspringt. Ein höherer Selbstbehalt senkt in der Regel den Beitrag.

Gemeinnützigkeit

Ein steuerrechtlicher Status nach §§ 51 ff. Abgabenordnung, der Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen Steuervergünstigungen einräumt — unabhängig von der versicherungsrechtlichen Haftungslage.

Obliegenheit

Eine im Versicherungsvertrag festgelegte Verhaltenspflicht des Vereins, etwa eine Schadenmeldung unverzüglich zu erstatten. Verstöße können im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen.

Nachhaftung

Der Zeitraum nach Vertragsende, in dem ein Versicherer für Schäden noch eintritt, die während der Vertragslaufzeit verursacht, aber erst später gemeldet wurden.

Praxisbeispiel

So sieht ein typischer Schadenfall aus

Ein mittelgroßer Sportverein mit rund 200 Mitgliedern hatte über Jahre nur eine Basis-Vereinshaftpflicht ohne Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen. Als ein Fördermittelantrag vom Kassenwart versehentlich zu spät eingereicht wurde und dem Verein dadurch ein vierstelliger Betrag an Zuschüssen entging, stellte sich heraus: Die reine Vereinshaftpflicht deckte nur Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten ab, nicht aber diesen finanziellen Eigenschaden durch ein Versäumnis in der Vereinsführung. Erst nach diesem Vorfall wurde die Police um eine Vermögensschadenhaftpflicht erweitert — ein Beispiel dafür, warum sich ein einmaliger Blick auf den tatsächlichen Leistungsumfang lohnt, bevor der Ernstfall eintritt.

Vertiefung

Warum sich der Versicherungsbedarf im Vereinsleben oft schleichend ändert

Viele Vereine schließen ihre erste Vereinsversicherung kurz nach der Gründung ab — zu einem Zeitpunkt, an dem Mitgliederzahl, Aktivitäten und Vereinsvermögen meist noch überschaubar sind. Im Laufe der Jahre verändert sich diese Ausgangslage jedoch häufig deutlich, ohne dass der bestehende Versicherungsschutz automatisch mitwächst.

Typische Entwicklungen sind etwa die Gründung neuer Abteilungen (ein reiner Fußballverein baut eine Turnabteilung auf), die Anschaffung oder Anmietung eines eigenen Vereinsheims, die erstmalige Einstellung eines hauptamtlichen Trainers oder Geschäftsführers, sowie ein deutliches Mitgliederwachstum durch erfolgreiche Nachwuchsarbeit. Jede dieser Veränderungen kann eine Anpassung des bestehenden Versicherungsschutzes erforderlich machen.

Besonders unterschätzt wird häufig der Zusammenhang zwischen Digitalisierung und Vereinsrisiko: Wer Mitgliederdaten online verwaltet, Vereinskommunikation über soziale Medien führt oder Zahlungen digital abwickelt, sollte prüfen, ob Vermögensschäden aus der Nutzung von Internet-Technologie im bestehenden Vertrag mitversichert sind — ein Aspekt, der bei älteren Verträgen oft noch fehlt.

Ein bewährter Ansatz ist es, den Versicherungsschutz nicht nur bei konkretem Anlass, sondern in regelmäßigen Abständen — etwa alle zwei bis drei Jahre — grundsätzlich zu überprüfen und dabei sowohl die eigene Entwicklung als auch aktuelle Marktkonditionen einzubeziehen.

Auch ein Vorstandswechsel ist ein guter Anlass für eine Überprüfung: Neue Vorstandsmitglieder bringen oft einen frischen Blick auf bestehende Verträge mit, kennen aber die historisch gewachsenen Besonderheiten des Vereins meist noch nicht. Eine saubere Dokumentation des bestehenden Versicherungsschutzes erleichtert die Amtsübergabe erheblich und verhindert, dass wertvolles Wissen über bestehende Deckungen mit dem Ausscheiden einzelner Personen verloren geht.

Nicht zuletzt lohnt sich ein Blick über den eigenen Verein hinaus: Der Austausch mit anderen Vereinen derselben Größenordnung oder Sparte, etwa über Dachverbände oder regionale Vereinsnetzwerke, gibt oft wertvolle Hinweise darauf, welche Bausteine in der Praxis besonders häufig in Anspruch genommen werden und wo typische Deckungslücken bestehen.

Auswahlkriterien

So wählen Sie den richtigen Tarif

Satzungszweck und tatsächliche Aktivität abgleichen: Der Versicherungsschutz sollte alle Aktivitäten abdecken, die der Verein tatsächlich ausübt — nicht nur die, die zum Gründungszeitpunkt in der Satzung standen.

Deckungssummen realistisch wählen: Bei Personenschäden können schnell sechsstellige oder höhere Summen zusammenkommen. Zu niedrige Deckungssummen sind der häufigste Fehler bei Vereinsversicherungen.

Vorstand und Kassenführung mitdenken: Nicht jede Vereinshaftpflicht schließt automatisch Vermögensschäden durch Vorstandsentscheidungen ein — hier lohnt ein Blick auf D&O- oder Vermögensschadenhaftpflicht-Bausteine.

Veranstaltungen realistisch einschätzen: Wer regelmäßig größere, öffentliche Feste ausrichtet, sollte prüfen, ob die Grunddeckung dafür ausreicht oder eine Veranstalterhaftpflicht sinnvoll ist.

Kombinationsrabatte nutzen: Viele Versicherer bieten Nachlässe, wenn mehrere Bausteine gemeinsam abgeschlossen werden — ein Einzelvergleich pro Baustein kann teurer sein als ein Gesamtpaket.

Bestehende Verträge dokumentieren: Eine übersichtliche Liste aller abgeschlossenen Bausteine samt Deckungssummen erleichtert nicht nur den Vorstandswechsel, sondern auch den regelmäßigen Tarifvergleich.

Regionale Verbandsangebote prüfen: Landes- und Bundesverbände verhandeln für ihre Mitgliedsvereine häufig Rahmenverträge zu Sonderkonditionen, die im freien Markt so nicht erhältlich sind.

Häufige Fehler

Das übersehen Vereine beim Abschluss oft

×

Die Sammelversicherung des Dachverbands wird für ausreichend gehalten, obwohl sie oft nur Grundrisiken abdeckt und vereinsspezifische Aktivitäten außen vor lässt.

×

Der Versicherungsschutz wird nach der Vereinsgründung nie wieder überprüft, obwohl sich Mitgliederzahl und Aktivitäten seither verändert haben.

×

Es wird angenommen, alle Mitglieder seien automatisch in jeder Situation mitversichert — tatsächlich gilt der Schutz meist nur bei satzungsgemäßer Tätigkeit.

×

Fehlende Bausteine wie Schlüsselverlust oder Vermögensschadenhaftpflicht fallen erst im Schadensfall auf, wenn es bereits zu spät ist, sie nachträglich einzuschließen.

×

Der günstigste Tarif wird gewählt, ohne die Deckungssummen und Ausschlüsse mit anderen Angeboten zu vergleichen — Preis und Leistungsumfang stehen nicht immer im Einklang.

×

Externe Helfer ohne formelle Mitgliedschaft werden bei der Vertragsgestaltung vergessen, obwohl sie bei Vereinsveranstaltungen demselben Risiko ausgesetzt sind wie reguläre Mitglieder.

×

Ein Vorstandswechsel wird nicht zum Anlass genommen, den bestehenden Versicherungsschutz gemeinsam mit dem neuen Vorstand durchzugehen, sodass wichtiges Wissen über bestehende Deckungen verloren geht.

Aus der Praxis

Typische Situationen im Vereinsalltag

Diese Szenarien zeigen, wie schnell sich abstrakte Haftungsfragen im echten Vereinsleben konkretisieren — und worauf es bei der jeweiligen Absicherung ankommt.

Der Vorstandswechsel

Nach der Mitgliederversammlung übernimmt ein neuer Vorstand die Amtsgeschäfte und stellt fest, dass niemand mehr genau weiß, welche Versicherungsbausteine überhaupt bestehen. Eine saubere Übergabedokumentation hätte diese Unsicherheit vermeiden können.

Die neue Abteilung

Ein bisher reiner Fußballverein gründet eine Kletterabteilung mit eigenem Trainingsangebot. Die bestehende Vereinsversicherung wurde jedoch nie auf dieses neue, andere Risikoprofil hin überprüft.

Der digitale Mitgliederbereich

Der Verein führt eine Online-Plattform zur Mitgliederverwaltung ein. Erst im Nachhinein fällt auf, dass Vermögensschäden durch Datenschutzverstöße im bestehenden Vertrag nicht ausdrücklich mitversichert sind.

Das gepachtete Vereinsheim

Ein Verein pachtet erstmals eigene Räumlichkeiten von der Gemeinde. Neben der Vereinshaftpflicht wird dabei leicht übersehen, dass auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das genutzte Gelände sinnvoll sein kann.

Der wachsende Mitgliederbestand

Durch erfolgreiche Nachwuchsarbeit verdoppelt sich die Mitgliederzahl innerhalb weniger Jahre. Die ursprünglich gewählten Deckungssummen spiegeln das gestiegene Risiko oft nicht mehr angemessen wider.

Abgrenzung

Verwechslungsgefahr: Was Vereinsversicherung NICHT ist

Die Bezeichnungen ähnlicher Versicherungen überschneiden sich oft — hier die wichtigsten Abgrenzungen auf einen Blick.

Vereinsversicherung vs. private Versicherungen der Mitglieder

Private Haftpflicht-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen einzelner Mitglieder greifen in aller Regel nicht, wenn ein Schaden im Rahmen der Vereinstätigkeit entsteht. Die Vereinsversicherung schließt diese Lücke einheitlich für den gesamten Verein, unabhängig von der privaten Vorsorge einzelner Mitglieder.

Vereinsversicherung vs. Verbands-Sammelpolice

Viele Dachverbände bieten ihren Mitgliedsvereinen eine Sammelversicherung an, die oft nur Grundrisiken abdeckt. Eine eigene, zusätzliche Vereinsversicherung schließt Lücken, die die Sammelpolice aus Kostengründen oder wegen ihres pauschalen Zuschnitts nicht abdeckt.

Vereinsversicherung vs. Betriebshaftpflicht für Vereine mit Geschäftsbetrieb

Unterhält ein Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, etwa einen Vereinsshop oder eine kostenpflichtige Vermietung, kann zusätzlich eine klassische Betriebshaftpflicht sinnvoll sein — die allgemeine Vereinsversicherung ist primär auf den ideellen Vereinszweck zugeschnitten.

Schritt für Schritt

So kommen Sie zum passenden Vertrag

1

Bedarf ermitteln

Satzungszweck, tatsächliche Aktivitäten, Mitgliederzahl und eventuelles Vereinsvermögen erfassen, um ein realistisches Risikobild zu erhalten.

2

Bestehenden Schutz prüfen

Vorhandene Verträge, Sammelversicherungen über Verbände und Kündigungsfristen sichten, bevor neue Bausteine hinzukommen.

3

Angebote vergleichen

Mehrere unabhängige Angebote zu Deckungssummen, Ausschlüssen und Beiträgen einholen und nicht nur nach dem Preis entscheiden.

4

Bausteine kombinieren

Passende Kombination aus Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfallschutz und Zusatzbausteinen festlegen, die zur tatsächlichen Vereinsgröße passt.

5

Vertrag abschließen und dokumentieren

Abgeschlossene Police und relevante Fristen für Vorstand und Mitgliederversammlung nachvollziehbar hinterlegen, damit auch künftige Vorstände den Überblick behalten.

Anbieter im Vergleich

Diese Versicherer prüfen wir für Sie mit

Ein Auszug unseres Marktvergleichs — Details zu einzelnen Anbietern finden Sie auf den jeweiligen Vergleichsseiten.

Ehemalige Markennamen oder Vermittler gesucht? Aachener Münchener · Asstel · Basler · Degenia · Domcura · VHV · Volksfürsorge · Deutscher Ring · BBV · VÖDAG · Interlloyd · DBV · Condor · Volkswohl Bund · Prokundo · InterRisk · Janitos · Bayern-Versicherung · Baden-Badener · uniVersa · Mecklenburgische · WGV · Inter · Swiss Life · Öffentliche · ÖSA · Europa · Bruderhilfe · Familienfürsorge · LSH · GVO · Badische

Beitragsfaktoren

Wovon der Beitrag konkret abhängt

Häufige Fragen

Vereinsversicherung — kurz erklärt

Muss ein Verein überhaupt versichert sein?
Eine gesetzliche Pflicht zur Vereinsversicherung gibt es in Deutschland nicht generell. Für den Vorstand ergibt sich aus dem Vereinsrecht aber ein Haftungsrisiko, das viele Satzungen und Mitgliederversammlungen dazu bewegen, zumindest eine Vereinshaftpflicht verbindlich vorzuschreiben.
Reicht ein einzelner Baustein oder braucht man das ganze Paket?
Das hängt vom Vereinstyp ab. Ein kleiner Verein ohne eigenes Vereinsheim kommt oft mit Vereinshaftpflicht und Rechtsschutz aus, während Vereine mit Immobilie, Personal oder großen Veranstaltungen meist ein breiteres Paket benötigen. Im Anfrageformular lässt sich der tatsächliche Bedarf gezielt eingrenzen.
Wie wechselt man von einem bestehenden Versicherer zu einem neuen Tarif?
Zunächst sollte der bestehende Vertrag inklusive Kündigungsfristen geprüft werden. Der Altvertrag wird idealerweise erst gekündigt, wenn ein neues Angebot vorliegt und ein nahtloser Anschluss ohne Deckungslücke sichergestellt ist.
Was passiert bei einer Fusion oder Umbenennung des Vereins?
Der Versicherer sollte über solche Änderungen zeitnah informiert werden, da sich Mitgliederzahl, Aktivitäten oder Rechtsform dabei ändern können. In der Regel lässt sich der bestehende Vertrag entsprechend anpassen, ohne dass eine komplette Neuausschreibung nötig wird.
Wie unterscheidet sich die Absicherung eines eingetragenen von einem nicht eingetragenen Verein?
Nicht eingetragene Vereine gelten rechtlich häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der Vorstand und unter Umständen sogar Mitglieder persönlich und unbeschränkt haften können. Für solche Vereine ist eine Absicherung tendenziell noch wichtiger als für eingetragene Vereine mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Können auch Verbände und Dachorganisationen eine Vereinsversicherung abschließen?
Ja, viele Anbieter richten ihre Produkte ausdrücklich auch an Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Der genaue Zuschnitt der Bausteine unterscheidet sich dabei je nach Organisationsform und Tätigkeitsschwerpunkt.
Was passiert, wenn der Verein während der Vertragslaufzeit wächst?
Eine deutlich steigende Mitgliederzahl sollte dem Versicherer gemeldet werden, da sie das Risiko und damit unter Umständen den Beitrag beeinflusst. Wird sie verschwiegen, kann dies im Schadenfall zu Problemen bei der Regulierung führen.
Lohnt sich ein jährlicher Vergleich der bestehenden Vereinsversicherung?
Ja, da sich sowohl die Vereinsaktivitäten als auch die Marktkonditionen über die Zeit verändern können. Ein regelmäßiger, unverbindlicher Vergleich deckt häufig sowohl Einsparpotenzial als auch bislang unentdeckte Deckungslücken auf.
Was passiert, wenn ein Verein seinen Sitz in ein anderes Bundesland verlegt?
Ein Umzug des Vereinssitzes ändert in der Regel nichts an der grundsätzlichen Versicherbarkeit, sollte dem Versicherer aber mitgeteilt werden, da sich unter Umständen regionale Rahmenverträge oder Ansprechpartner ändern.
Gibt es spezielle Konditionen für sehr kleine Vereine?
Viele Versicherer bieten günstigere Einstiegstarife für kleine Vereine mit wenigen Mitgliedern an, da hier das absolute Schadenpotenzial oft geringer ausfällt. Ein Vergleich lohnt sich dennoch, da sich die Angebote der Anbieter für kleine Vereine teils deutlich unterscheiden.
Wie transparent sind die Leistungen verschiedener Anbieter im Vergleich?
Die Bezeichnungen der Bausteine ähneln sich oft, der tatsächliche Leistungsumfang kann sich aber erheblich unterscheiden. Ein detaillierter Blick in die Versicherungsbedingungen und ein unabhängiger Vergleich helfen, tatsächlich vergleichbare Angebote zu identifizieren.
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