Die Allianz sichert Vereine, Verbände und deren Vorstände mit sechs kombinierbaren Bausteinen ab: Vereinshaftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, Vereinsrechtsschutz mit Straf-Rechtsschutz, Vereinsunfallversicherung, D&O-Versicherung für den Vorstand und Vermögensschadenhaftpflicht für Kassenführung und Vorstand. So lässt sich für jeden Verein ein passgenaues Schutzpaket zusammenstellen.
| Wichtigste Bausteine | Vereinshaftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, Vereinsrechtsschutz, Vereinsunfallversicherung, D&O-Versicherung |
|---|---|
| Versicherte Personen | Vorstand, Mitglieder, Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter |
| Deckungssummen | Bis zu 3 Mio. Euro je Haftpflicht-Baustein, bis 2 Mio. Euro beim Rechtsschutz |
| Besondere Highlights | Weltweiter Unfallschutz, 24/7-Unfallberatung, kostenfreier Strafverteidiger-Notruf |
| Kosten / Beitrag | Ab ca. 11 Euro im Monat (Beispielrechnung, individuell berechenbar) |
| Angebot & Service | 100% kostenloses & unverbindliches Angebot anfordern |
Jährlich verletzen sich mehr als 1,5 Millionen Menschen beim Sport, über die Hälfte davon im Verein. Dazu kommen Rechtsstreitigkeiten, Unfälle bei Vereinsfesten und Haftungsrisiken für Vorstand und Geschäftsführung. Die Allianz deckt genau diese Situationen mit sechs Bausteinen ab, die sich frei kombinieren lassen.
Die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz stellt sich vielen Vereinsverantwortlichen bereits kurz nach der Vereinsgründung. Vereine und Verbände bewegen sich in ganz unterschiedlichen sozialen Zusammenhängen und tragen Verantwortung für Mitglieder, Besucher, Übungsleiter und weitere Funktionsträger bis hin zu Ehrenamtlichen. Ob beim Sportkurs, Reitturnier oder Sommerfest: Fügen Mitglieder oder Mitarbeiter im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit Dritten einen Schaden zu, haftet zunächst der Verein selbst dafür. Neben der Vereinshaftpflicht als Basisschutz lassen sich Rechtsschutz- und Unfallversicherung sowie eine eigene Absicherung für Vorstand und Geschäftsführung zu einem Gesamtpaket kombinieren.
Die Allianz Vereinshaftpflichtversicherung schützt Vorstand, Mitglieder und Mitarbeiter bei Schadenersatzforderungen Dritter - zum Beispiel, wenn beim Vereinsfest jemand stürzt oder beim Training ein Fenster zu Bruch geht. Die Deckungssumme beträgt pauschal 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mitversichert ist zudem die Vergabe von Leistungen an Dritte, etwa wenn eine Handwerksfirma im Auftrag des Vereins eine Reparatur am Vereinsheim durchführt und dabei ein Schaden entsteht. Die Vereinshaftpflicht wirkt dabei auch als eine Art Vorsorgeversicherung: Neu entstehende Risiken, die sich erst während der Vertragslaufzeit ergeben - etwa eine neue Abteilung oder ein zusätzliches Freizeitangebot -, sind in vielen Fällen automatisch mit eingeschlossen, ohne dass der Vertrag jedes Mal angepasst werden muss. Versichert sind neben Vorstand und Mitgliedern ausdrücklich auch Kassenwarte, Platzwarte und Hausmeister in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Verein.
| Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen | bis 300.000 Euro |
| Abhandenkommen fremder Schlüssel/Codekarten | bis 300.000 Euro |
| Geothermierisiken (Erdwärmesonden, Brunnen) | bis 1 Mio. Euro |
| Aufwendungen vor einem Umweltschadenfall | bis 50% der Vers.-summe |
Baustein I deckt Grundwasserschäden bei Gesundheitsgefahr ab, Baustein II greift bereits bei überschrittenen Grenzwerten nach dem Bundesbodenschutzgesetz - interessant zum Beispiel für Flugsportvereine mit eigener Tankstelle oder Vereine mit Werkstatt.
Alle eingetragenen Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche, die zum Beispiel im Rahmen eines Vereinsfestes für den Verein tätig sind, genießen den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflicht. Der Schutz gilt zudem weltweit für Ereignisse auf Vereinsreisen wie einer Skifahrt oder einer Chorreise.
Der Beitrag hängt von Mitgliederzahl, Vereinszweck und dem Umfang der Zusatzbausteine ab. Als Anhaltspunkt: Ein kleiner Verein mit bis zu 10 Personen zahlt in einer Beispielrechnung rund 130 Euro im Jahr, das entspricht etwa 11 Euro im Monat. Größere Vereine mit Vereinsheim oder Zusatzrisiken liegen häufig zwischen 90 und 300 Euro im Jahr.Jetzt Angebot anfordern.
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, in vielen Satzungen ist sie aber ausdrücklich vorgeschrieben oder von der Mitgliederversammlung beschlossen, weil der Vorstand sonst im Schadenfall mit dem eigenen Vermögen geradestehen müsste.
Ob Sommerfest, Schützenball oder Feuerwehrfest: Vereine sind häufig selbst Veranstalter öffentlicher Events mit vielen Besuchern. Vereinsübliche Veranstaltungen sind bereits über die Vereinshaftpflicht mitversichert. Für größere Feste und Veranstaltungen ergänzt die Allianz Veranstaltungshaftpflichtversicherung den Schutz um maßgeschneiderte Tarife - wahlweise als Tages- oder Jahrespolice.
Entscheidend ist dabei, wer als Veranstalter auftritt und wie stark sich das Event vom normalen Vereinsbetrieb unterscheidet. Ein Verein, der ein Zelt anmietet, Standplätze an externe Händler vergibt oder ein Feuerwerk plant, übernimmt damit ein höheres Haftungsrisiko als beim wöchentlichen Training. Die Veranstaltungshaftpflicht lässt sich genau auf diesen einen Termin oder auf mehrere wiederkehrende Termine im Jahr zuschneiden, sodass Vereine nicht das ganze Jahr über einen höheren Beitrag für ein einmaliges Risiko zahlen.
Pauschal 3 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden, bei der Jahrespolice mit einem Selbstbehalt von 150 Euro unabhängig von der Versicherungssumme. Der Geltungsbereich umfasst Veranstaltungen innerhalb Deutschlands.
Für eine einzelne Veranstaltung mit einigen hundert Gästen liegen Tagespolicen häufig im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich, für eine Jahrespolice mit mehreren Terminen entsprechend höher. Der Selbstbehalt beträgt bei der Jahrespolice 150 Euro, unabhängig von der Schadenhöhe.Jetzt Angebot anfordern.
Für ein Fest im satzungsmäßigen Rahmen meist schon. Sobald externe Aussteller, ein größerer Besucherkreis oder Alkoholausschank mit Bewirtungsbaustein dazukommen, deckt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung diese zusätzlichen Risiken gezielt ab.
Der Allianz Vereinsrechtsschutz übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei Rechtsstreitigkeiten und vermittelt Kontakt zu unabhängigen Anwälten und Mediatoren. Die Versicherungssumme reicht bis 2 Millionen Euro.
Gerade Vereine mit angestelltem Personal unterschätzen dieses Risiko oft: Sobald ein Verein Trainer, Platzwarte oder eine Geschäftsstelle beschäftigt, gelten für ihn dieselben arbeitsrechtlichen Regeln wie für jeden anderen Arbeitgeber. Eine Kündigung, eine Abmahnung oder eine Meinungsverschiedenheit über Urlaubstage kann schnell vor dem Arbeitsgericht landen. Der Vereinsrechtsschutz deckt genau diese Fälle über den Arbeits-Rechtsschutz ab und stellt zusätzlich eine telefonische Rechtsberatung zur Verfügung, die sich auch für eine erste Einschätzung außerhalb eines akuten Streitfalls nutzen lässt.
Sie wählen zwischen 0, 150, 250, 500 oder 1.000 Euro Selbstbeteiligung - ein niedrigerer Selbstbehalt bedeutet einen etwas höheren Jahresbeitrag und eignet sich für Vereine, die auch kleinere Streitfälle ohne Eigenanteil regulieren möchten.
Der Vereinsrechtsschutz gilt in Europa, den Mittelmeer-Anliegerstaaten sowie auf den Kanaren, Madeira und den Azoren. Bei Auslandsaufenthalten bis zu 12 Monaten besteht unter bestimmten Voraussetzungen sogar weltweiter Schutz - praktisch für Vereine mit internationalem Jugendaustausch oder Trainingslagern.
Einem Vorstandsmitglied eines Handballvereins wird nach einem Fehler in der Steuererklärung des Vereins Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Straf-Rechtsschutz wehrt den Vorwurf ab und übernimmt die Kosten des Verfahrens.
Der Platzwart eines Sportvereins wird nach jahrelanger Zusammenarbeit betriebsbedingt gekündigt und klagt vor dem Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung. Der Arbeits-Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten des Vereins für das Verfahren.
| Straf-Rechtsschutz | Basis | Smart | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|---|
| Versicherungssumme | 500.000 Euro | 1 Mio. Euro | 1 Mio. Euro | 1 Mio. Euro |
| Strafkaution (Darlehen) | 300.000 Euro | 300.000 Euro | 300.000 Euro | 300.000 Euro |
| Selbstbeteiligung | 10% | 10% | keine | keine |
| Anwaltshonorar | gesetzliche Gebühren | bis 300 Euro/Std. | angemessen | angemessen |
In allen Linien enthalten: der kostenfreie Allianz Strafverteidiger-Notruf rund um die Uhr sowie eine erweiterte telefonische Rechtsberatung, unabhängig davon, ob der Fall versichert ist. Der Straf-Rechtsschutz gilt weltweit, ohne Wartezeit und mit Rückwärtsdeckung für Verstöße, von denen zu Vertragsbeginn noch keine Kenntnis bestand.
Die Kosten richten sich nach der gewählten Selbstbeteiligung (0 bis 1.000 Euro) und dem Umfang der eingeschlossenen Rechtsbereiche. Ein Grundschutz für kleinere Vereine liegt häufig ab rund 120 Euro im Jahr, mit Straf-Rechtsschutz entsprechend höher.
Für den klassischen Vereinsrechtsschutz gilt branchenüblich eine Wartezeit von rund drei Monaten nach Vertragsbeginn. Der Straf-Rechtsschutz der Allianz ist davon ausgenommen und kann sofort und ohne Wartezeit genutzt werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung springt bei Vereinsunfällen meist nicht ein, da es sich nicht um Arbeitsunfälle handelt. Die Allianz Gruppenunfallversicherung für Vereine schließt diese Lücke für aktive und passive Mitglieder, Angestellte und Ehrenamtliche.
Mitversichert sind dabei ausdrücklich auch die Tätigkeiten des Vereinsvorstands sowie Reisen im Auftrag des Vereins, etwa eine Fahrt zu einem Auswärtsspiel, einer Verbandssitzung oder einem Trainingslager. Für Vereine mit körperlich anspruchsvollen Angeboten - von Kampfsport über Klettern bis zum Feuerwehrdienst - lässt sich die Invaliditätssumme individuell an das jeweilige Risiko anpassen, statt einen für alle Abteilungen identischen Pauschaltarif zu wählen.
Unfälle bei Vereinsaktivitäten, satzungsmäßigen Tätigkeiten, Vereinsversammlungen und -feiern sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg zu Training oder Wettkampf.
Rein private Freizeitunfälle ohne Vereinsbezug sowie Unfälle, bei denen der Weg privat verlängert oder unterbrochen wurde.
Führen Sie Ihre Mitgliederliste sauber nach aktiven und passiven Mitgliedern getrennt - so lässt sich im Schadenfall besonders schnell klären, wer über den Vereinstarif mitversichert ist.
Die Gruppenunfallversicherung wird meist pauschal pro Kopf kalkuliert. Je nach Vereinsart, Mitgliederzahl und gewünschter Invaliditätssumme bewegen sich übliche Gruppentarife im niedrigen einstelligen Euro-Bereich pro Mitglied und Jahr.
Nein, die Gruppenunfallversicherung schützt aktive und passive Mitglieder, Angestellte und Ehrenamtliche des Vereins. Für Unfälle von Besuchern und Zuschauern ist die Vereinshaftpflicht beziehungsweise die Veranstaltungshaftpflicht zuständig.
Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung tragen im Verein viel Verantwortung - trifft der Vorstand eine Entscheidung, die dem Verein oder Dritten schadet, kann das zu hohen Schadenersatzforderungen führen. Die D&O-Versicherung der Allianz richtet sich ausdrücklich auch an Vereine und Stiftungen und schützt Entscheidungsträger vor genau diesem Risiko.
Besonders bei Vereinen mit mehreren Abteilungen, einer Dachverbandsmitgliedschaft oder einer eigenen gGmbH kommt es vor, dass ein Vorstandsmitglied zusätzliche Mandate übernimmt - etwa im Kreisverband oder in einer ausgegliederten Tochtergesellschaft. Diese sogenannten Fremdmandate lassen sich je nach Tariflinie mit absichern, sodass das Vorstandsmitglied nicht für eine Funktion haftet, die es im Auftrag und Interesse des Vereins ausübt.
Der Verein selbst macht Ansprüche gegen ein Vorstandsmitglied geltend, etwa wegen einer Entscheidung ohne ausreichende Prüfung, die dem Verein finanziell schadet.
Dritte - etwa Vertragspartner oder Behörden - machen Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder geltend, zum Beispiel bei einer verspäteten Insolvenzanmeldung.
Der Vorsitzende eines Fördervereins unterschreibt ohne Rücksprache mit dem Gesamtvorstand einen mehrjährigen Mietvertrag für zusätzliche Vereinsräume. Die Räume werden kaum genutzt, der Verein bleibt auf den laufenden Kosten sitzen und macht den Vorsitzenden für die Pflichtverletzung verantwortlich. Die D&O-Versicherung prüft den Fall und übernimmt die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung.
Ein Vereinsvorstand bemerkt zu spät, dass die vereinseigene gGmbH zahlungsunfähig geworden ist, und stellt den Insolvenzantrag erst Monate später. Ein danach bestellter Insolvenzverwalter macht den Vorstand für in der Zwischenzeit geleistete Zahlungen persönlich verantwortlich. Die D&O-Versicherung übernimmt die Kosten der Auseinandersetzung.
| D&O-Tarif | Basis | Smart | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|---|
| Selbstbehalt | 1.500 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
| Nachmeldefrist | 36 Monate | 36 / 72 Monate | 36 / 72 / 120 Monate | bis unbegrenzt |
| Sofortkosten | - | 10.000 Euro | 15.000 Euro | 20.000 Euro |
| Strafverteidigungskosten | - | 100.000 Euro | 150.000 Euro | 200.000 Euro |
| Reputationsschäden / PR-Beratung | - | 50.000 Euro | 75.000 Euro | 100.000 Euro |
Die AGG-Deckung für Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist mit 100.000 Euro in allen vier Tarifen enthalten. Versicherungsnehmer ist der Verein selbst; versicherbar sind unter anderem Vereine, Stiftungen, gGmbH, e. V. und deren Vorstandsmitglieder, Geschäftsführung sowie besondere Funktionsträger wie Datenschutzbeauftragte.
Der Beitrag richtet sich nach der gewählten Tariflinie (Basis, Smart, Komfort oder Premium), der Versicherungssumme und der Größe des Vereins. Da Vereine im Vergleich zu Kapitalgesellschaften meist ein geringeres Haftungsvolumen haben, liegen die Beiträge häufig deutlich unter den Tarifen für mittelständische Unternehmen.Jetzt Angebot anfordern.
Je größer das Budget und je mehr Verträge ein Vorstand im Namen des Vereins unterschreibt, desto relevanter wird die D&O-Versicherung. Bei kleinen Vereinen ohne nennenswertes Vermögen ist das Risiko geringer, ganz ausschließen lässt es sich aber nie.
Schon ein kleiner Fehler in der Kassenführung oder bei einer Frist kann einen echten Vermögensschaden verursachen - einen finanziellen Nachteil, der nicht auf einen Personen- oder Sachschaden zurückgeht. Vereine und Verbände zählen zur Zielgruppe für diesen Baustein.
Die Vermögensschadenhaftpflicht ergänzt die D&O-Versicherung, statt sie zu ersetzen: Während die D&O-Versicherung branchenunabhängig für Vorstand und Geschäftsführung greift und eine Rechtsschutz-Komponente enthält, ist die Vermögensschadenhaftpflicht enger auf konkrete Verwaltungs-, Beratungs- und Kassenführungsfehler zugeschnitten. Für Vereine mit ehrenamtlicher Kassenführung, die parallel auch einen hauptamtlichen Geschäftsführer beschäftigen, lassen sich beide Bausteine sinnvoll kombinieren, damit keine Zuständigkeit zwischen den Verträgen unklar bleibt.
Ein echter Vermögensschaden entsteht unmittelbar durch ein Versehen, etwa eine falsche Fristberechnung. Ein unechter Vermögensschaden ist dagegen die finanzielle Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall nach einem Sturz) und ist bereits über die Vereinshaftpflicht mitversichert.
Der Kassierer eines Kulturvereins bemerkt zu spät einen Fehler bei der Einziehung von Mitgliedsbeiträgen, wodurch Forderungen verjähren und dem Verein ein Verlust von 15.000 Euro entsteht. Die Vermögensschadenhaftpflicht gleicht den Schaden bei berechtigten Ansprüchen aus.
Der Schatzmeister eines Fördervereins übersieht die Frist für einen jährlichen Zuschussantrag bei der Kommune. Der Verein erhält dadurch für ein Jahr keine Fördermittel in Höhe von 8.000 Euro und macht den Schatzmeister persönlich verantwortlich. Die Vermögensschadenhaftpflicht prüft den Anspruch und gleicht den Schaden im berechtigten Fall aus.
Der Beitrag hängt von der gewünschten Versicherungssumme und dem Aufgabenbereich der versicherten Personen ab, etwa ob die Kassenführung hauptamtlich oder ehrenamtlich erfolgt. Ein Angebot für Ihren Verein liefert innerhalb kurzer Zeit eine verlässliche Zahl.Jetzt Angebot anfordern.
Die D&O-Versicherung sichert Vorstand und Geschäftsführung branchenunabhängig gegen Fehlentscheidungen mit Rechtsschutz-Komponente ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist enger gefasst und deckt gezielt echte Vermögensschäden aus Beratungs-, Verwaltungs- oder Kassenführungsfehlern - beide Bausteine lassen sich sinnvoll kombinieren.
Während der Vereinstätigkeit sind Ehrenamtliche über die Vereinshaftpflicht und Vereinsunfallversicherung mitversichert. Für den Schutz im Alltag darüber hinaus bietet die Allianz zusätzliche private Absicherungen speziell für ehrenamtlich Tätige an.
Die private Haftpflichtversicherung der Allianz erreicht bei eKomi eine Bewertung von 4,8 von 5 Sternen aus über 550 Kundenbewertungen - ein zusätzliches Plus für Ehrenamtliche, die sich über den Vereinsschutz hinaus absichern möchten.
Der Beitrag richtet sich nach Mitgliederzahl, Vereinszweck und gewählten Bausteinen. Für einen kleinen Verein mit bis zu 10 Personen liegt eine Vereinshaftpflicht in einer Beispielrechnung bei rund 131 Euro im Jahr, also etwa 11 Euro im Monat. Größere Vereine mit umfassenderem Schutz kalkulieren häufig zwischen 300 Euro und 1.200 Euro im Jahr, abhängig von Mitgliederzahl und eingeschlossenen Zusatzbausteinen.
Am stärksten wirkt sich aus, wie viele Bausteine kombiniert werden und ob besondere Risiken wie eine eigene Immobilie, Schützenwesen oder Auslandsreisen dazukommen. Ein Angebot, das Vereinshaftpflicht, Vereinsrechtsschutz und Vereinsunfallversicherung bündelt, fällt in der Regel günstiger aus als drei separate Einzelverträge bei unterschiedlichen Anbietern.
Für die Allianz-Vereinsprodukte im Speziellen gibt es keinen eigenen Stiftung-Warentest-Vergleich, wohl aber unabhängige Testergebnisse für die näher verwandte Betriebshaftpflicht und Kundenbefragungen zur allgemeinen Vertragsfairness der Allianz.
Die Allianz-Betriebshaftpflicht, zu deren Familie die Vereinshaftpflicht zählt, liegt preislich im Mittelfeld der getesteten Anbieter bei einer Mindestdeckungssumme von 5 Millionen Euro.
Bei einer Befragung von 1.698 Kunden zu 29 Firmenversicherern erzielte die Allianz in allen Teilbereichen die Gesamtnote "sehr gut".
Ergänzend zeigt die eKomi-Bewertung der privaten Haftpflichtversicherung (4,8 von 5 Sternen aus über 550 Bewertungen), dass Kunden die Schadenbearbeitung und Erreichbarkeit der Allianz im Alltag überwiegend positiv erleben - ein Maßstab, der sich auf die Servicequalität im Vereinsgeschäft übertragen lässt.
Die Allianz punktet bei Vereinen mit eigenem Vereinsheim, Auslandsaktivität oder besonderen Risiken wie Flugsport oder Werkstattbetrieb durch die Bandbreite an Zusatzbausteinen und ein dichtes Beratungsnetz vor Ort. Besonders wertvoll für Vereinsvorstände: Mit D&O-Versicherung und Vermögensschadenhaftpflicht deckt die Allianz auch Risiken ab, die viele Vereine bei der Absicherung zunächst übersehen. Wer zusätzlich regelmäßig größere, öffentliche Veranstaltungen mit externen Ausstellern plant, ergänzt den Schutz am besten gezielt um die Veranstalterhaftpflicht. Am schnellsten lässt sich das passende Paket über ein individuelles Angebot ermitteln.
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