Ob Markt, Betriebsfeier, Sommerfest oder Motorsportevent: Die Gothaer übernimmt als Veranstalter-Haftpflichtversicherer das finanzielle Risiko, wenn ein Dritter durch technische Fehlfunktionen oder Unachtsamkeit während einer Veranstaltung zu Schaden kommt - unabhängig davon, ob es sich um eine kleine private oder eine große öffentliche Veranstaltung handelt.
Eine Besonderheit der Gothaer: Sie gehört zu den wenigen deutschen Versicherern, die eine eigenständige Veranstalterhaftpflicht für Motorsportereignisse führen. Gerade im Motorsport ist das Personenschaden-Risiko besonders hoch, weshalb Veranstalter hier häufig sogar gesetzlich verpflichtet sind, eine gültige Police vorzuweisen, bevor eine Veranstaltung überhaupt genehmigt wird.
Neben der klassischen Haftpflicht bietet die Gothaer mit der Veranstaltungsausfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung an, die bei Absage, Abbruch oder Programmänderung einer Veranstaltung greift. Speziell für Open-Air-Events gibt es die "Adverse-Weather-Klausel": Sie sichert den Ausfall ab, wenn Wetterereignisse eine Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer darstellen - ein Baustein, der bei reinen Haftpflichtversicherungen meist nicht enthalten ist.
Während einer Konzerttournee erkrankt die Sängerin einer Popgruppe kurzfristig, sodass vier Auftritte abgesagt werden müssen. Die dadurch entstandenen Kosten für Flüge, Hotels und Personal fallen trotzdem an - die Veranstaltungsausfallversicherung der Gothaer federt genau solche finanziellen Folgen ab.
Veranstaltungsausfall und Veranstalterhaftpflicht decken zwei unterschiedliche Risiken ab: Während die Ausfallversicherung finanzielle Verluste durch eine abgesagte oder abgebrochene Veranstaltung abfedert, greift die Haftpflicht, sobald während der Veranstaltung selbst ein Dritter zu Schaden kommt. Die Gothaer ermöglicht es, beide Bausteine miteinander zu kombinieren, sodass Veranstalter sowohl gegen den Ausfall als auch gegen Schadenersatzforderungen abgesichert sind - ein Vorteil gegenüber Anbietern, die nur eine der beiden Absicherungen im Programm haben.
Bei der Beitragsberechnung spielt neben der Veranstaltungsart auch die Größe der Veranstaltung eine Rolle - je mehr Teilnehmende und je höher das branchentypische Risiko, desto genauer sollte die gewählte Deckungssumme auf das tatsächliche Schadenpotenzial abgestimmt sein.
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