Veranstaltungshaftpflicht · VGH

VGH Veranstaltungshaftpflicht 2026: bis 1.000 Personen oft schon automatisch versichert

Eine Besonderheit der VGH aus Niedersachsen: Wer bereits eine VGH-Vereinshaftpflicht besitzt, muss für kleinere Vereinsveranstaltungen häufig gar keine zusätzliche Police abschließen - Veranstaltungen, die sich aus dem Vereinszweck ergeben, sind darin bis zu 1.000 Personen bereits automatisch mit abgedeckt.

Wann eine separate Police trotzdem sinnvoll ist

Sobald eine geplante Veranstaltung über den satzungsgemäßen Vereinszweck hinausgeht - etwa ein öffentliches Stadtfest statt eines internen Vereinstreffens - oder mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden, empfiehlt die VGH den Abschluss der eigenständigen Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Als Veranstalter haften Sie grundsätzlich für Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft.

Auch für Dienstleister und Gewerbetreibende relevant

Neben Vereinen richtet sich die VGH auch an Dienstleister, Gewerbetreibende und Treuhänder, die Dritten gegenüber für Vermögensschäden haften, die ihnen versehentlich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zugefügt werden - ein Aspekt, der bei geschäftlich ausgerichteten Veranstaltungen zusätzlich relevant werden kann.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur VGH Veranstaltungshaftpflicht

Sind Vereinsveranstaltungen bei der VGH automatisch mitversichert?
Ja, und zwar bis zu einer bemerkenswert hohen Grenze: In der VGH-Vereinshaftpflicht sind Veranstaltungen, die sich aus dem Vereinszweck ergeben, bereits bis 1.000 Personen automatisch mit abgedeckt.
Wann brauche ich zusätzlich die VGH-Veranstaltungshaftpflicht?
Sobald eine Veranstaltung über den satzungsgemäßen Vereinszweck hinausgeht oder mehr als 1.000 Personen erwartet werden, empfiehlt die VGH den zusätzlichen Abschluss der eigenständigen Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
Wo ist die VGH regional verankert?
Die VGH ist ein niedersächsischer Versicherer mit starker regionaler Verwurzelung im Bundesland.

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