Die VHV belegt laut AssCompact Trends I/2025 unter unabhängigen Vermittlern die Spitzenposition bei der Betriebs- und Berufshaftpflicht - noch vor Allianz und AXA. Eine eigenständige Veranstalterhaftpflicht führt die VHV jedoch nicht.
Für eine Veranstaltung im geschäftlichen Rahmen - etwa eine Kundenfeier, einen Tag der offenen Tür oder eine Produktpräsentation - kann die Betriebshaftpflicht der VHV (FIRMENPROTECT, bis 5 Mio. € Versicherungssumme) greifen, da sie Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der betrieblichen Tätigkeit abdeckt. Für private oder öffentlich zugängliche Veranstaltungen mit vielen fremden Gästen empfiehlt sich dagegen der Vergleich mit spezialisierten Veranstalterhaftpflicht-Anbietern.
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