Die VPV zählt zu den traditionsreichsten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und deckt mit ihrer Betriebshaftpflichtversicherung bis zu 10 Millionen Euro für Schadensersatzansprüche Dritter ab - ein Baustein, der auch für geschäftlich ausgerichtete Veranstaltungen greifen kann.
Anders als einige Wettbewerber führt die VPV kein separat benanntes "Veranstalterhaftpflicht"-Produkt auf ihrer Website. Für ein Unternehmen, das im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eine Veranstaltung ausrichtet - etwa eine Kundenfeier, einen Tag der offenen Tür oder eine Produktpräsentation -, kann die allgemeine Betriebshaftpflicht der VPV dennoch greifen, da sie Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der betrieblichen Tätigkeit abdeckt.
Wer eine größere, öffentlich zugängliche Veranstaltung mit vielen Besuchern plant - etwa ein Stadtfest, ein Konzert oder eine Messe -, findet bei auf Events spezialisierten Anbietern häufig passgenauere Tarife mit expliziten Regelungen für Auf- und Abbauzeiten, Mietsachschäden oder Gastronomie-Risiken. Für kleinere, geschäftlich eingebettete Anlässe kann die VPV-Betriebshaftpflicht dagegen bereits ausreichend Schutz bieten.
Ein Vorteil der VPV liegt in der flächendeckenden Präsenz lokaler Berater: Statt ausschließlich online abzuschließen, lässt sich das eigene Veranstaltungsrisiko in einem persönlichen Gespräch vor Ort einschätzen. Gerade wenn unklar ist, ob eine geplante Veranstaltung noch unter die bestehende Betriebshaftpflicht fällt oder ob zusätzlicher Schutz nötig ist, kann diese individuelle Beratung Klarheit schaffen, bevor es zu einer teuren Deckungslücke kommt.
Neben der Betriebshaftpflicht führt die VPV auch eine Amtshaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst mit einer Deckungssumme von bis zu 12 Millionen Euro - relevant etwa für Kommunen oder Behörden, die selbst als Veranstalter auftreten, beispielsweise bei einem Bürgerfest oder einer öffentlichen Informationsveranstaltung.
Wer sich unsicher ist, ob die eigene Veranstaltung eher unter eine klassische Betriebshaftpflicht oder unter eine spezialisierte Veranstalterhaftpflicht fällt, sollte im Zweifel beide Varianten miteinander vergleichen - ein individuelles Angebot schafft hier schnell Klarheit über den tatsächlich benötigten Schutzumfang und die damit verbundenen Kosten.
Insbesondere bei Veranstaltungen mit externen Gästen, gemieteten Räumen oder aktiver Bewirtung lohnt sich der Blick auf die genauen Vertragsbedingungen der VPV-Betriebshaftpflicht: Nicht jede Police schließt automatisch Mietsachschäden oder Schäden im Zusammenhang mit Speisen und Getränken ein. Ein kurzes Gespräch mit einem VPV-Berater vor Ort kann hier frühzeitig klären, ob der bestehende Schutz für die geplante Veranstaltung tatsächlich ausreicht oder ob eine Zusatzdeckung sinnvoll wäre.
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