Veranstaltungshaftpflicht · WWK

WWK und Veranstaltungen: Sommerfeste über die Vereinshaftpflicht mitversichert

Die WWK Vereinshaftpflicht schützt mit bis zu 7,5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nach eigener Beschreibung auch das allgemeine Vereinsleben inklusive Sportveranstaltungen und Sommerfeste - eine separat benannte Veranstalterhaftpflicht als eigenständigen Baustein führt die WWK jedoch nicht.

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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur WWK und Veranstaltungen

Deckt die WWK auch Veranstaltungen ab?
Die WWK beschreibt auf ihrer Produktseite Schutz für das allgemeine Vereinsleben inklusive Sportveranstaltungen und Sommerfesten, ohne eine separate Veranstalterhaftpflicht als eigenständigen Zusatzbaustein zu benennen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme der WWK?
Bis zu 7,5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, bis zu 1 Million Euro für Vermögensschäden.

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