Die WWK Vereinshaftpflicht schützt mit bis zu 7,5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nach eigener Beschreibung auch das allgemeine Vereinsleben inklusive Sportveranstaltungen und Sommerfeste - eine separat benannte Veranstalterhaftpflicht als eigenständigen Baustein führt die WWK jedoch nicht.
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