Zurich zählt mit rund 6.000 Mitarbeitenden und etwa 7 Milliarden Euro Beitragseinnahmen zu den größten Versicherern in Deutschland. Ihre Veranstalterhaftpflicht sichert Ausrichter von Märkten, Konzerten, Tagungen, Kongressen und Sportevents gegen Schadenersatzforderungen ab, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen.
Wird durch Ihr Verschulden die Gesundheit eines Dritten geschädigt, spricht man von einem Personenschaden - etwa wenn ein Gast wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen stürzt und sich verletzt. Wird fremder Besitz beschädigt, handelt es sich um einen Sachschaden. Vermögensschäden sind bei Zurich bis auf wenige Ausnahmen nur als sogenannte Vermögensfolgeschäden versichert, also finanzielle Folgen eines bereits eingetretenen Personen- oder Sachschadens.
Beim Maibaumstellen wurde der Veranstaltungsort nicht ausreichend abgesichert. Ein Besucher wird von einem vorbeifahrenden Pkw angefahren, und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung fordert wiederum Schadenersatz vom Veranstalter. Zurich übernimmt sämtliche entstandenen Kosten, nachdem die Haftung geprüft wurde.
Betrunkene Gäste, die eine gemietete Location beschädigen, sind laut Zurich ein klassischer Schadensfall aus dem Bereich der Sachschäden - die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten übernimmt die Versicherung. Wichtig für die Planung: Auch die Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten vor und nach der eigentlichen Veranstaltung sind mitversichert, ohne dass dafür ein zusätzlicher Beitrag anfällt - ein Detail, das bei mehrtägigen Aufbauten für Bühnen, Zelte oder Stände häufig übersehen wird.
Bei der Risikoeinschätzung achtet Zurich unter anderem auf klassische Gefahrenquellen: glitschige Böden, fehlende Geländer, mangelhaft befestigte Absperrungen sowie die unsachgemäße Bedienung technischer Anlagen. Wer als Veranstalter bereits im Vorfeld auf solche Details achtet, verringert nicht nur das Unfallrisiko für Gäste, sondern kann sich im Schadenfall auch leichter auf die vereinbarte Deckung verlassen. Auch Verletzungen im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen oder anderen Betriebseinrichtungen zählen zu den Risiken, die bei der Absicherung typischerweise mitgedacht werden sollten.
Sobald bei einem Firmenanlass, einem Tag der offenen Tür oder einer Mitarbeiterfeier auch betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Gäste teilnehmen, erhält die Veranstaltung nach Einschätzung von Zurich einen öffentlichen Charakter - und eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht allein reicht dann oft nicht mehr aus.
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