Immer mehr Vereine installieren Photovoltaikanlagen auf ihren Vereinsheimen. Die Alte Leipziger regelt in ihrer Vereinshaftpflicht dafür eine konkrete technische Grenze, die Vereine kennen sollten.
Bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt-Peak (kWp) ist eine vereinseigene Photovoltaikanlage laut Alte Leipziger automatisch im Rahmen der Vereinshaftpflicht mitversichert - eine Größenordnung, die für die meisten typischen Vereinsheim-Anlagen ausreicht. Wird diese Grenze überschritten, etwa bei einer besonders großflächigen Dachanlage, wird eine gesonderte vertragliche Vereinbarung nötig. Vereine mit Ausbauplänen für ihre Solaranlage sollten diese Schwelle deshalb im Blick behalten, bevor größere Investitionen getätigt werden.
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