Die Barmenia nutzt nach Angaben von Fachvermittlern gemeinsame Veranstaltungskonzepte mit anderen Versicherern wie Signal Iduna und Zurich - eine Konstellation, die für Vereine eine wichtige rechtliche Frage aufwirft.
Wenn mehrere Versicherer ein gemeinsames Produktkonzept entwickeln, bedeutet das in der Regel nicht, dass alle beteiligten Unternehmen gemeinsam haften. Rechtlich bleibt regelmäßig ein einzelnes Unternehmen der eigentliche Vertragspartner mit eigenem Bedingungswerk - welches das im konkreten Fall ist, sollte vor Vertragsschluss aktiv geklärt werden. Für Vereine ist diese Klarheit wichtig, um im Schadenfall genau zu wissen, an wen sie sich wenden müssen.