Die deutsche Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. aus Hannover stützt ihre Haftpflichtprodukte auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) - ein rechtliches Grundgerüst, das auch für Vereine relevant ist.
Die AHB legen allgemeine Regeln fest, die für viele Haftpflichtprodukte gelten - etwa zu Ausschlüssen, Meldeobliegenheiten und dem grundsätzlichen Ablauf der Schadenregulierung. Für eine Vereinshaftpflicht werden diese allgemeinen Regeln um vereinsspezifische Klauseln ergänzt, etwa zum mitversicherten Personenkreis oder zu typischen Vereinsrisiken. Wer die AHB als Basis kennt, versteht leichter, warum sich viele Vereinshaftpflichtprodukte am Markt in ihrer Grundstruktur ähneln, auch wenn die konkreten Deckungssummen und Zusatzbausteine variieren.
Für Vereine, die mehrere Angebote vergleichen, lohnt sich deshalb weniger der Blick auf die grundsätzliche Produktstruktur als vielmehr auf die konkreten Abweichungen im Detail - Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und vereinsspezifische Erweiterungen.
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