Nicht jede handelnde Person im Verein wird rechtlich gleich behandelt. Ob jemand als Repräsentant oder als einfache Hilfsperson gilt, kann für die Bewertung eines Schadenfalls eine Rolle spielen - die DEVK deckt in ihrer Vereinshaftpflicht beide Gruppen ab.
Ein Repräsentant - typischerweise der Vorstand oder eine Person mit vergleichbarer Entscheidungsbefugnis - handelt mit einer gewissen Eigenständigkeit für den Verein. Ein einfacher Erfüllungsgehilfe, etwa eine Hilfskraft beim Zeltaufbau, führt dagegen nur weisungsgebundene Tätigkeiten aus. Diese Unterscheidung kann bei der rechtlichen Bewertung eine Rolle spielen, ändert aber grundsätzlich nichts daran, dass die DEVK-Vereinshaftpflicht beide Personengruppen absichert, solange sie im Auftrag und Interesse des Vereins handeln.
Ein Verein engagiert für sein Sommerfest eine Aushilfskraft für den Getränkeausschank, die nicht Vereinsmitglied ist. Verschüttet die Aushilfe versehentlich heißes Wasser und verletzt einen Gast, handelt es sich um einen klassischen Fall eines weisungsgebundenen Erfüllungsgehilfen - der Schaden fällt trotzdem in den Verantwortungsbereich des Vereins.
Für die Frage der Vereinshaftung kommt es nicht darauf an, ob die handelnde Person offiziell Vereinsmitglied ist, sondern ob sie im Auftrag und Interesse des Vereins tätig wurde. Die DEVK-Vereinshaftpflicht berücksichtigt genau dieses Kriterium bei der Bestimmung des versicherten Personenkreises.
Ob eine Hilfsperson über Wochen oder nur für einen einzigen Nachmittag im Auftrag des Vereins tätig wird, spielt für die Zuordnung zum versicherten Personenkreis grundsätzlich keine Rolle - entscheidend ist allein, dass die Tätigkeit im Interesse und Auftrag des Vereins erfolgt. Die DEVK stellt in ihrer Vereinshaftpflicht klar, dass auch einmalige, kurzfristige Einsätze mitversichert sind.
Nicht die formelle Mitgliedschaft, sondern das tatsächliche Handeln im Auftrag des Vereins entscheidet über den Versicherungsschutz. Die DEVK-Vereinshaftpflicht berücksichtigt das konsequent - unabhängig davon, wie kurz oder lang ein Einsatz war.
Für Vereine, die häufiger mit wechselnden Hilfskräften arbeiten - etwa bei größeren Festen mit vielen Helfern -, ist diese Flexibilität besonders wertvoll, da nicht jede einzelne Person vorab namentlich gemeldet werden muss.
Eine kurze interne Liste, wer wann für den Verein tätig war, erleichtert im Ernstfall die schnelle Klärung mit der DEVK erheblich.
Gerade bei größeren Veranstaltungen mit vielen freiwilligen Helfern zahlt sich eine solche vorausschauende Organisation im Ernstfall schnell aus.
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