Größere Vereine haben oft nicht nur eine, sondern mehrere Versicherungen gleichzeitig - Vereinshaftpflicht, D&O, Veranstalterhaftpflicht. Was passiert, wenn im Schadenfall theoretisch mehrere Policen zuständig wären?
Besteht für denselben Schaden Deckung bei mehreren Versicherern gleichzeitig, spricht man von einer Doppelversicherung. Nach § 78 VVG haften die beteiligten Versicherer im Innenverhältnis anteilig zueinander - der Geschädigte selbst bekommt aber in jedem Fall nur seinen tatsächlichen Schaden ersetzt, nicht mehr. Für Vereine mit mehreren Policen - etwa der allgemeinen Vereinshaftpflicht und einer separaten D&O-Versicherung - lohnt sich eine klare Abstimmung, welche Police in welchem Schadenszenario vorrangig zuständig ist.
Ein Verein hat neben seiner allgemeinen Vereinshaftpflicht zusätzlich eine separate Veranstalterhaftpflicht für ein großes Jubiläumsfest abgeschlossen. Kommt es während des Fests zu einem Personenschaden, muss zunächst geklärt werden, welche der beiden Policen vorrangig zuständig ist - ein Beispielfall für eine mögliche Doppelversicherung.
Um genau solche Abgrenzungsfragen zu vermeiden, empfiehlt sich bei mehreren parallel bestehenden Policen ein klärendes Gespräch mit dem Versicherer im Vorfeld einer Großveranstaltung. Die Generali kann als Anbieter mehrerer Bausteine diese Abstimmung aus einer Hand erleichtern.
Ein praktischer Vorteil, wenn mehrere Policen beim selben Versicherer liegen: Im Schadenfall muss nicht zwischen unterschiedlichen Ansprechpartnern vermittelt werden, sondern die Generali kann die Zuständigkeit intern klären. Das beschleunigt die Regulierung und reduziert das Risiko, dass sich zwei Versicherer gegenseitig die Zuständigkeit zuschieben.
Wer mehrere Versicherungsbausteine besitzt, sollte deren Zusammenspiel kennen, statt im Schadenfall überrascht zu werden. Die Generali bietet mit ihrem breiten Portfolio die Möglichkeit, mehrere Bausteine sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Vor einer größeren Veranstaltung lohnt sich deshalb ein kurzes Gespräch mit dem Versicherer, welche der bestehenden Policen im Zweifel greift - das erspart im Schadenfall unnötige Verzögerungen.
Ein solches Gespräch lässt sich unkompliziert mit dem zuständigen Generali-Berater führen, idealerweise bereits bei Vertragsabschluss der zusätzlichen Police.
So lässt sich vermeiden, dass im entscheidenden Moment wertvolle Zeit mit der internen Klärung von Zuständigkeiten verloren geht.
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