Die GVO ist mit ihrem Betriebshaftpflicht-Tarif TOPVIT stark im Gewerbebereich aufgestellt. Für die ideelle Kerntätigkeit eines Vereins passt dieses Produkt jedoch rechtlich nicht ohne Weiteres.
Eine Betriebshaftpflicht wie TOPVIT ist auf die Risiken gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit zugeschnitten - Produktfehler, Beratungsfehler, typische Geschäftsrisiken. Die ideelle Kerntätigkeit eines Vereins nach § 21 BGB unterscheidet sich davon grundlegend. Die GVO trägt dem selbst Rechnung, indem sie Vereinsschutz nicht direkt im eigenen Portfolio führt, sondern über spezialisierte Kooperationsunternehmen vermittelt, die auf die vereinstypischen Risiken zugeschnittene Produkte anbieten.
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