Vereinshaftpflicht · GVO

GVO und Vereinshaftpflicht: warum Betriebshaftpflicht nicht automatisch passt

Die GVO ist mit ihrem Betriebshaftpflicht-Tarif TOPVIT stark im Gewerbebereich aufgestellt. Für die ideelle Kerntätigkeit eines Vereins passt dieses Produkt jedoch rechtlich nicht ohne Weiteres.

Gewerbliche Zuschnitte passen nicht auf ideelle Vereinstätigkeit

Eine Betriebshaftpflicht wie TOPVIT ist auf die Risiken gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit zugeschnitten - Produktfehler, Beratungsfehler, typische Geschäftsrisiken. Die ideelle Kerntätigkeit eines Vereins nach § 21 BGB unterscheidet sich davon grundlegend. Die GVO trägt dem selbst Rechnung, indem sie Vereinsschutz nicht direkt im eigenen Portfolio führt, sondern über spezialisierte Kooperationsunternehmen vermittelt, die auf die vereinstypischen Risiken zugeschnittene Produkte anbieten.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur GVO und Vereinshaftpflicht

Kann eine Betriebshaftpflicht wie die der GVO für einen Verein genutzt werden?
Grundsätzlich ist eine Betriebshaftpflicht auf gewerbliche Tätigkeit zugeschnitten - für die ideelle Kerntätigkeit eines Vereins passt sie rechtlich nicht ohne Weiteres, kann aber für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb relevant sein.
Was bietet die GVO stattdessen für Vereine an?
Vereinsbezogener Schutz wird laut eigenen Angaben über spezialisierte Kooperationsunternehmen vermittelt, statt ihn direkt im eigenen Produktportfolio zu führen.
Was ist der TOPVIT-Tarif der GVO?
Ein Betriebshaftpflicht-Tarif mit wählbaren Deckungssummen von 3, 5 oder 10 Millionen Euro pauschal, inklusive beitragsfreier Privathaftpflicht für Geschäftsführer und Inhaber.

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