Die Haftpflichtkasse hat sich auf individuellen Schutz für kurzfristige Veranstaltungen spezialisiert - eine Vertragsform mit eigenen rechtlichen Besonderheiten gegenüber der klassischen Jahrespolice.
Ein dauerhafter Versicherungsvertrag verlängert sich in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird - eine Regelung, die vielen Versicherungsnehmern erst bei der jährlichen Beitragsrechnung wieder bewusst wird. Ein kurzfristiger Vertrag, wie ihn die Haftpflichtkasse für einzelne Veranstaltungen anbietet, endet dagegen automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums - ohne dass eine aktive Kündigung nötig wäre. Für Vereine mit einmaligen Anlässen kann diese Vertragsform unnötigen Verwaltungsaufwand ersparen.
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