Eine interessante Parallele: Die Itzehoer, die Vereine gegen Haftungsrisiken absichert, ist selbst rechtlich als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert - eine Struktur mit eigenen rechtlichen Besonderheiten.
Anders als eine Aktiengesellschaft gehört ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) wie die Itzehoer im übertragenen Sinne seinen eigenen Versicherten - es gibt keine externen Aktionäre, die auf Dividenden drängen. Diese Struktur hat keinen direkten Einfluss auf die Haftungsregeln, die für den versicherten Verein selbst nach § 31 BGB gelten, prägt aber die grundsätzliche Ausrichtung des Versicherers auf die Interessen der Versicherten statt auf kurzfristige Renditeziele.
Für die praktische Vertragsgestaltung spielt die Rechtsform des Versicherers eine untergeordnete Rolle - entscheidend bleibt, wie präzise die konkreten Versicherungsbedingungen auf die tatsächlichen Risiken des jeweiligen Vereins zugeschnitten sind. Ein Blick auf beide Aspekte - Unternehmensstruktur und Vertragsdetails - ergibt das vollständigere Bild.