Unter dem Segment "Vereine & Ehrenamt" schließt die Mecklenburgische Vermögensschaden-Haftpflicht direkt in die Vereinshaftpflicht ein - statt sie als separaten Zusatzbaustein zu verkaufen. Diese Struktur hat praktische Vorteile.
Bei Anbietern, die Vermögensschaden-Haftpflicht als separaten Baustein führen, besteht das Risiko, dass Vereine diesen Zusatz bei der Vertragswahl schlicht übersehen - mit der Folge, dass ein echter Vermögensschaden, etwa durch eine verpasste Förderfrist, im Ernstfall nicht abgedeckt ist. Die Mecklenburgische vermeidet dieses Risiko, indem sie beide Schadenarten von vornherein in ihrem Segment "Vereine & Ehrenamt" zusammenführt.
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