Die Ostangler Versicherung reicht bis ins Jahr 1788 zurück - als Brandgilde in Angeln, einer frühen Form gegenseitiger Absicherung, die dem heutigen Versicherungsvereins-Gedanken bereits sehr nahekam.
Eine Brandgilde war historisch eine Interessengemeinschaft, in der sich Mitglieder gegenseitig im Schadenfall - meist bei Bränden - finanziell unterstützten. Dieses Prinzip der gegenseitigen Absicherung ist im Kern demselben Gedanken verpflichtet wie moderne Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Rechtlich verbindlich für heutige Verträge sind allerdings ausschließlich die aktuellen Versicherungsbedingungen der Ostangler, nicht die historischen Strukturen von 1788.
Wer einen Versicherer mit langer regionaler Tradition sucht, findet in der Ostangler einen Anbieter mit über zwei Jahrhunderten Erfahrung - ein Aspekt, der für manche Vereine bei der Anbieterwahl durchaus eine Rolle spielt, auch wenn er rechtlich keinen direkten Einfluss auf den heutigen Vertragsinhalt hat.