"Der Verein ist versichert" klingt einfach, ist rechtlich aber eine Frage des mitversicherten Personenkreises - und der reicht bei einer guten Vereinshaftpflicht deutlich über den Vorstand hinaus.
Neben dem Vorstand zählen bei der Signal Iduna üblicherweise auch einfache Vereinsmitglieder und ehrenamtliche Helfer zum mitversicherten Personenkreis. Besonders wichtig: auch sogenannte Erfüllungsgehilfen - Personen, die im Auftrag des Vereins handeln, ohne selbst Mitglied zu sein, etwa ein extern engagierter Trainer oder eine Aushilfskraft beim Vereinsfest - sind in der Regel mit eingeschlossen.
Ein Verein engagiert für ein Trainingslager einen externen Trainer ohne eigene Vereinsmitgliedschaft. Während einer Übungseinheit kommt es durch eine fehlerhafte Anweisung zu einer Verletzung. Da der Trainer als Erfüllungsgehilfe im Auftrag des Vereins handelte, fällt der Schaden regelmäßig in den Anwendungsbereich der Vereinshaftpflicht - trotz fehlender formeller Mitgliedschaft.
Gerade bei zunehmender Professionalisierung - externe Trainer, Honorarkräfte, Dienstleister für Veranstaltungen - lohnt sich ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen der Signal Iduna, um sicherzustellen, dass auch diese Personengruppen zweifelsfrei zum versicherten Personenkreis zählen.
Ob ein externer Helfer tatsächlich zum versicherten Personenkreis zählt, hängt von der genauen Formulierung im Versicherungsvertrag ab - manche Policen sprechen ausdrücklich von "Beauftragten" oder "im Auftrag des Vereins tätigen Personen", andere formulieren enger. Ein Blick in die Bedingungen der Signal Iduna vor der Beauftragung externer Kräfte schafft hier Klarheit, statt sich im Schadenfall auf Auslegungsfragen verlassen zu müssen.
Je professioneller ein Verein arbeitet, desto wichtiger wird die genaue Definition des versicherten Personenkreises. Die Signal-Iduna-Vereinshaftpflicht bietet hier eine breite Grundlage, die sich mit steigendem organisatorischem Aufwand im Detail prüfen lässt.
Ein regelmäßiger Abgleich zwischen der tatsächlichen Vereinsorganisation und den Versicherungsbedingungen empfiehlt sich besonders dann, wenn neue externe Kräfte oder Kooperationspartner hinzukommen.
So bleibt der Versicherungsschutz auch bei wachsender oder sich verändernder Vereinsstruktur zuverlässig auf dem aktuellen Stand.
Ein kurzer Anruf beim Versicherer vor dem Einsatz neuer externer Kräfte kostet wenig Zeit, schafft aber im Zweifel wichtige Sicherheit für alle Beteiligten.
Größere Vereine mit mehreren hauptamtlichen oder regelmäßig engagierten externen Kräften profitieren besonders von einer klar dokumentierten Übersicht über alle aktuell tätigen Personen.
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