Die Versicherungskammer Bayern ist Partner des Freistaats Bayern bei der Umsetzung der Bayerischen Ehrenamtsversicherung - einem staatlichen Sicherheitsnetz, das für ehrenamtlich Engagierte in ganz Bayern gilt, unabhängig davon, in welchem Bereich sich ihr Verein engagiert.
Die Bayerische Ehrenamtsversicherung springt immer dann ein, wenn eine ehrenamtlich tätige Person einen Schaden verursacht oder erleidet und keine andere Versicherung greift - etwa weil der jeweilige Verein selbst keine eigene Vereinshaftpflicht abgeschlossen hat. Rechtlich handelt es sich um eine subsidiäre Absicherung: Sie tritt nachrangig hinter bestehende Verträge zurück, ersetzt eine eigene Vereinshaftpflicht also nicht, sondern ergänzt sie als zusätzliches Netz. Für Vereine bedeutet das: Eine eigene, umfassende Vereinshaftpflicht bei der VKB bleibt der wichtigere, primäre Baustein - das staatliche Auffangnetz greift nur in den Lücken, die eine fehlende oder unzureichende eigene Absicherung hinterlässt.
Wer sich als Verein allein auf das staatliche Auffangnetz verlässt, geht ein unnötiges Risiko ein: Die Ehrenamtsversicherung deckt typischerweise geringere Summen ab und greift erst, wenn andere Absicherungen fehlen. Eine eigene, ausreichend dimensionierte Vereinshaftpflicht bei der VKB bleibt deshalb die solidere Grundlage.
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