Vereinshaftpflicht · Volkswohl Bund

Volkswohl Bund und Vereinshaftpflicht: die Tochter als eigener Vertragspartner

Der Volkswohl Bund betreibt kein eigenes Firmen- oder Gewerbegeschäft - Vereine, die dennoch Kontakt suchen, landen automatisch bei einer rechtlich eigenständigen Tochtergesellschaft.

Konzernzugehörigkeit bedeutet nicht rechtliche Identität

Auch wenn Prokundo zur Unternehmensgruppe des Volkswohl Bund gehört, bleibt die Tochtergesellschaft rechtlich eine eigenständige juristische Person mit eigenem Risikoträger - der Volkswohl Bund Sachversicherung AG. Wer eine Gewerbeversicherung über diesen Weg abschließt, hat also rechtlich Prokundo bzw. deren Risikoträger als Vertragspartner, nicht den Volkswohl Bund selbst, der sich als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Lebens- und Altersvorsorgeprodukte für Privatkunden konzentriert.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Volkswohl Bund und Vereinshaftpflicht

Ist eine Tochtergesellschaft rechtlich ein eigenständiger Vertragspartner?
Ja, eine Tochtergesellschaft wie Prokundo ist rechtlich eine eigenständige juristische Person mit eigenem Risikoträger - unabhängig davon, dass sie zur Unternehmensgruppe der Muttergesellschaft gehört.
Warum betreibt der Volkswohl Bund kein eigenes Vereinsgeschäft?
Der Volkswohl Bund fokussiert sich als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Lebens- und Altersvorsorgeprodukte für Privatkunden, während das Gewerbe- und Firmengeschäft komplett über die Tochter Prokundo läuft.
Was bedeutet das praktisch für einen Verein, der Kontakt zum Volkswohl Bund sucht?
Der Weg führt automatisch über Prokundo als eigenständigen, aber verbundenen Ansprechpartner für Gewerbeversicherungen.

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