Vereinshaftpflicht · WGV

WGV und Vereinshaftpflicht: Kommune und Verein sind rechtlich nicht dasselbe

Die WGV positioniert sich klar als Kommunalversicherer für Württemberg und Hohenzollern - eine rechtliche Ausrichtung, die sich von einem klassischen, privatrechtlich organisierten Verein grundlegend unterscheidet.

Öffentliches Recht versus Vereinsrecht

Eine Kommune ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigenen hoheitlichen Aufgaben und Haftungsregeln, die sich vom Vereinsrecht nach § 21 BGB deutlich unterscheiden. Die WGV richtet ihr Kernprodukt entsprechend an Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Unternehmen und kirchlich-soziale Einrichtungen. Für einen freien, unabhängigen Verein ist die WGV deshalb in der Regel nicht der richtige Ansprechpartner - es sei denn, der Verein ist organisatorisch eng mit einer kommunalen oder kirchlich-sozialen Trägerschaft verbunden.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur WGV und Vereinshaftpflicht

Was ist rechtlich der Unterschied zwischen einer Kommune und einem privaten Verein?
Eine Kommune ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Aufgaben, ein Verein dagegen eine privatrechtlich organisierte Vereinigung nach § 21 BGB - unterschiedliche Rechtsformen mit unterschiedlichen Haftungsregeln.
Warum ist die WGV trotzdem für manche Vereine relevant?
Wenn ein Verein eng mit einer Kommune oder einer kirchlich-sozialen Trägerschaft verbunden ist, kann die WGV als Kommunalversicherer der richtige Ansprechpartner sein.
Was bietet die WGV konkret für ehrenamtlich Tätige an?
Eine eigene Sparte "Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätige" sowie eine Kommunale Haftpflichtversicherung, primär zugeschnitten auf das kommunale Umfeld.

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