Die WWK nennt auf ihrer Produktseite konkrete Zahlen: bis zu 7,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, bis zu 1 Million Euro für Vermögensschäden. Doch was bedeutet "pauschal" hier rechtlich genau?
"Pauschal" bedeutet, dass die genannte Summe die Gesamtobergrenze für einen Schadenfall darstellt - nicht einen Betrag, der jeder einzelnen geschädigten Person zusteht. Werden bei einem einzigen Vorfall mehrere Personen verletzt, teilen sich deren Ansprüche die vereinbarte Deckungssumme. Bei einem Großschaden mit vielen Betroffenen kann diese Pauschale theoretisch ausgeschöpft werden - ein Grund, weshalb Vereine mit größeren, publikumsstarken Veranstaltungen die Angemessenheit ihrer Deckungssumme regelmäßig überprüfen sollten.
Für Vereine mit einer wachsenden Mitgliederzahl oder regelmäßig größeren Veranstaltungen lohnt sich ein periodischer Check, ob die ursprünglich vereinbarte Deckungssumme noch zur aktuellen Vereinsgröße passt - was vor einigen Jahren ausreichend war, kann bei einem stark gewachsenen Verein inzwischen zu knapp bemessen sein.
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