Die ARAG wurde 1935 von einem Rechtsanwalt gegründet - der Gedanke, Menschen und Organisationen den Zugang zu ihrem Recht zu erleichtern, steht seither im Zentrum des Unternehmens. Für Vereine bedeutet das einen Versicherer mit besonders langer Erfahrung im Kerngeschäft Rechtsschutz.
Im deutschen Zivilprozess gilt grundsätzlich: Wer einen Rechtsstreit verliert, trägt die Kosten beider Seiten - eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten und häufig auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Für einen Verein, der sich etwa gegen eine unberechtigte Forderung eines Vertragspartners wehren möchte, kann dieses Kostenrisiko allein schon abschreckend wirken - unabhängig davon, wie gut die eigenen Erfolgsaussichten stehen. Eine Rechtsschutzversicherung wie die der ARAG nimmt dem Verein dieses finanzielle Risiko ab und ermöglicht es, das eigene Recht durchzusetzen, ohne die Vereinskasse aufs Spiel zu setzen.
Ein Rechtsschutzversicherer prüft vor der Kostenübernahme, ob eine Klage überhaupt hinreichende Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig erscheint. Lehnt die ARAG die Deckung aus diesen Gründen ab, hat der Verein als Versicherungsnehmer ein wichtiges Recht: das sogenannte Stichentscheid-Verfahren. Dabei gibt ein vom Verein beauftragter Rechtsanwalt eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten ab - diese Einschätzung ist für den Versicherer weitgehend bindend, sofern sie nicht offensichtlich von der tatsächlichen Rechtslage abweicht. Die Kosten für diesen Stichentscheid trägt in jedem Fall der Versicherer, unabhängig vom Ausgang.
Ein Verein muss eine ablehnende Entscheidung der ARAG nicht einfach hinnehmen. Das Stichentscheid-Verfahren gibt eine kostenlose, zweite fachliche Einschätzung und verhindert, dass eine einzelne Ablehnung automatisch das Ende der Rechtsdurchsetzung bedeutet.
Alternativ sieht mancher Vertrag ein Schiedsgutachterverfahren vor - dieses ist für den Versicherer zwar ebenfalls bindend, im Unterschied zum Stichentscheid trägt der Verein hier jedoch einen Teil der Kosten selbst, wenn die ursprüngliche Ablehnung berechtigt war. Der Stichentscheid ist deshalb für Vereine meist die vorteilhaftere Option.
Ein Vereinsrechtsschutz deckt typischerweise mehrere, klar voneinander abgegrenzte Rechtsgebiete ab: den Vertragsrechtsschutz für Auseinandersetzungen mit Dienstleistern oder Vermietern, den Arbeitsrechtsschutz bei Streitigkeiten mit angestelltem Vereinspersonal, den Sozialgerichtsrechtsschutz sowie einen Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Organe des Vereins. Bei der ARAG lassen sich diese Bausteine modular kombinieren - ein Verein mit eigenem Vereinsheim profitiert zusätzlich vom Grundstücks-Rechtsschutz, etwa wenn sich ein Nachbar durch Lärmemissionen bei Vereinsveranstaltungen gestört fühlt und rechtliche Schritte androht.
Wichtig für die Praxis: Reine Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsrecht - etwa ein Streit über eine Vereinsausschluss-Entscheidung - fallen häufig nicht automatisch unter jeden Baustein. Vereine sollten deshalb vor Vertragsabschluss genau prüfen, welche vereinstypischen Konfliktfelder tatsächlich mitversichert sind.
Mit Tätigkeit in insgesamt 14 Ländern gehört die ARAG zu den wenigen deutschen Versicherern, die auch international eine ähnlich starke Position im Rechtsschutzgeschäft einnehmen wie im Heimatmarkt. Für Vereine mit grenzüberschreitenden Aktivitäten - etwa im europäischen Vereinsaustausch oder bei internationalen Wettkämpfen - kann diese Präsenz bedeuten, dass auch im Ausland entstehende Rechtsfragen nicht zwangsläufig in ein rechtliches Vakuum fallen, sondern über etablierte Auslandsstrukturen mitbetreut werden können.
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