Die Debeka arbeitet im sogenannten Ausschließlichkeitsvertrieb - eine Vertriebsform, die auch beim Rechtsschutz den Zugang auf die eigenen Vertreter beschränkt.
Im Ausschließlichkeitsvertrieb arbeitet ein Versicherer ausschließlich mit eigenen, fest gebundenen Vertretern zusammen - unabhängige Versicherungsmakler oder Vergleichsportale haben rechtlich keinen Zugang zu den Tarifen der Debeka. Für Vereine bedeutet das konkret: Ein Angebot für einen Vereinsrechtsschutz lässt sich ausschließlich direkt über eine Debeka-Geschäftsstelle oder einen Debeka-Vertreter vor Ort einholen, nicht über unabhängige Vergleichsdienste.
Auch wenn der Zugang nur über die eigenen Vertreter möglich ist, lohnt sich der Blick auf das konkrete Produkt: Die Debeka bietet ihren Rechtsschutz in drei Stufen an, die sich nach der Höhe der Versicherungssumme richten. Im Basis-Paket sind Kosten bis 200.000 Euro pro Rechtsschutzfall sowie ein Strafkautionsdarlehen bis 25.000 Euro abgedeckt, bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. Das Standard-Paket erhöht die Deckungssumme auf 300.000 Euro und das Strafkautionsdarlehen auf 60.000 Euro, bei gleichbleibender Selbstbeteiligung. Im Top-Paket steigt die Deckungssumme nochmals, während sich die Selbstbeteiligung reduziert - zusätzlich ist hier ein Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten eingeschlossen, der Vereinen mit Mitgliedern in potenziell risikoreicheren Situationen - etwa bei Veranstaltungen mit größerem Publikumsverkehr - zugutekommen kann.
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