Die eigenständige Mecklenburgische Rechtsschutzversicherung wurde 1972 in Hannover gegründet - als Sparte einer Muttergesellschaft, die bereits 1797 als Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit entstand und bis heute als älteste private Versicherungsgesellschaft Deutschlands gilt.
Innerhalb Europas übernimmt die Mecklenburgische Kosten bis zu einer Versicherungssumme von 1.000.000 Euro je Versicherungsfall. Besonders praxisnah sind die Detailregelungen für Auslandsfälle: Kosten für ausländische Sachverständige bei einer Fahrzeugbeschädigung im Ausland sowie Reisekosten, falls der Versicherungsnehmer persönlich vor einem ausländischen Gericht erscheinen muss, sind Teil des Leistungsumfangs. Für Vereine mit regelmäßigen Auslandsfahrten - etwa Sportvereine bei internationalen Wettkämpfen - kann dieser erweiterte Auslandsschutz im Ernstfall erhebliche zusätzliche Kosten abdecken, die bei rein national ausgerichteten Tarifen leicht übersehen werden.
Der Rechtsschutz der Mecklenburgischen ist modular aufgebaut: Der Verkehrsrechtsschutz für Autofahrer und -käufer lässt sich einzeln oder im Paket mit Privat- und Berufsrechtsschutz abschließen. Der Privatrechtsschutz sichert den gesamten privaten Lebensbereich ab, während der Berufsrechtsschutz die Rechte als Arbeitnehmer schützt - dieser Baustein ist jedoch nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz erhältlich, nicht separat. Für Vereine mit angestelltem Personal bedeutet das: Wer den Berufsrechtsschutz für Vorstandsmitglieder nutzen möchte, muss zwingend auch den Privatrechtsschutz mitversichern. Als Unternehmen mit 225 Jahren Geschichte bedient die Mecklenburgische neben Privatkunden ausdrücklich auch Gewerbe- und Landwirtschaftskunden.
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