Vereinsrechtsschutz · Swiss Life

Swiss Life und Vereinsrechtsschutz: Versicherer und Vermittler sind nicht dasselbe

Swiss Life selbst ist auf Lebensversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsabsicherung spezialisiert. Für einen Vereinsrechtsschutz ist deshalb eine rechtliche Unterscheidung wichtig, die im Alltag oft übersehen wird.

Wer trägt das Risiko, wer vermittelt nur?

Ein Versicherer trägt das versicherte Risiko selbst und ist unmittelbare Vertragspartei der Police. Swiss Life Select, der Finanzberatungs- und Maklervertrieb der Swiss-Life-Gruppe, agiert dagegen als Vermittler: Er stellt Verbindungen zu externen Partnerversicherern her, trägt das Risiko selbst aber nicht. Wer über Swiss Life Select eine Vereinsrechtsschutzversicherung abschließt, hat deshalb einen anderen, externen Versicherer als eigentlichen Vertragspartner - eine Unterscheidung, die für die spätere Schadenabwicklung relevant sein kann.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zu Swiss Life und Vereinsrechtsschutz

Bietet Swiss Life selbst eine Rechtsschutzversicherung an?
Swiss Life konzentriert sich auf Lebensversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsabsicherung - für Rechtsschutz vermittelt Swiss Life Select als Finanzberatungsarm die Produkte externer Partnerversicherer.
Was ist der Unterschied zwischen Swiss Life und Swiss Life Select?
Swiss Life ist der Versicherer mit eigenem Kerngeschäft, Swiss Life Select ist ein eigenständiger Finanzberatungs- und Maklervertrieb der gleichen Unternehmensgruppe.
Wer ist bei einer über Swiss Life Select vermittelten Rechtsschutzpolice der Vertragspartner?
Der jeweils vermittelte externe Partnerversicherer, nicht Swiss Life selbst.

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