Vereinsunfallversicherung · Allianz

Allianz Vereinsunfallversicherung 2026: umfassender Schutz für Training, Wettkampf und Vereinsleben

Die Gruppen-Unfallversicherung der Allianz schützt aktive und passive Vereinsmitglieder, Angestellte und Ehrenamtliche bei Unfällen während Vereinsaktivitäten - und schließt damit eine Lücke, die die gesetzliche Unfallversicherung im Vereinsalltag offenlässt.

Warum die gesetzliche Unfallversicherung im Verein nicht greift

Ob ein Kreuzbandriss beim Fußballtraining oder ein Sturz beim Klettern - im Vereinssport kann schnell ein Unfall passieren. Da es sich dabei nicht um Arbeitsunfälle handelt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen im Verein in der Regel nicht. Die Gruppen-Unfallversicherung der Allianz schließt genau diese Lücke - sie schützt weit über den Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus und gilt auch auf den Wegen vom und zum Training sowie zu anderen Vereinsaktivitäten. Versichert sind Unfälle bei Vereinsaktivitäten und Veranstaltungen, bei satzungsmäßigen Tätigkeiten, Arbeitseinsätzen, Vereinsversammlungen und Vereinsfeiern sowie auf dem direkten Weg von der eigenen Wohnung zur Vereinsveranstaltung. Nicht versichert sind dagegen Unfälle in der privaten Freizeit ohne Vereinsbezug oder wenn der übliche Weg für private Zwecke unterbrochen oder verlängert wurde.

Persönliche Unfallberatung rund um die Uhr

Nach einem Unfall im Vereinsumfeld stehen medizinisch geschulte Unfallberaterinnen und -berater an sieben Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag zur Verfügung - erreichbar über eine eigene Telefonnummer. Sie unterstützen bei der Schadenmeldung und -abwicklung, organisieren bei einem Unfall im Ausland den Rücktransport oder vermitteln Hilfsmittel wie einen Rollstuhl. Neben der Kapitalzahlung bei Invalidität übernimmt die Allianz auch die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen oder Behandlungen bei unfallbedingter Zahnbeschädigung - je nach gewählter Absicherung bis zu 100.000 Euro, sofern kein anderer Kostenträger eintritt. Auch Such-, Rettungs- und Transportkosten sind abgedeckt; im Todesfall sorgt die Allianz für die Überführung zum letzten Wohnsitz oder die Bestattung vor Ort im Ausland.

Optionale Zusatzbausteine und Praxisbeispiele

Über die Kernleistungen hinaus lässt sich die Gruppen-Unfallversicherung um Bausteine wie eine Todesfallleistung, ein Krankenhaustagegeld oder den "Wieder-Fit-Baustein" für eine schnelle, optimale Genesung erweitern. Ein Praxisbeispiel: Verletzt sich ein Fußballspieler beim Abschlusstraining schwer am Knie und benötigt eine Operation samt Reha-Aufenthalt, koordiniert der persönliche Unfallberater die Termine mit geeigneten Spezialisten - zusätzlich zahlt die Allianz dank des Wieder-Fit-Bausteins für Therapien, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht übernommen werden. Bei einer vom Verein organisierten Bergwanderung im Ausland mit schweren Verletzungen mehrerer Mitglieder organisiert die Unfallberatung medizinisch geschulte Dolmetschende vor Ort sowie den Rücktransport nach Deutschland. Für Vereine empfiehlt sich zudem die Kombination mit einer Vereinshaftpflicht- und Vereinsrechtsschutzversicherung, um Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Rechtsstreitigkeiten zusätzlich abzudecken.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Allianz Vereinsunfallversicherung

Welche Vereine sind über die Allianz-Vereinsunfallversicherung versicherbar?
Sowohl eingetragene Vereine als auch Verbände wie Sport- und Musikvereine, Freiwillige Feuerwehren oder ähnliche Organisationen.
Gilt die Allianz-Gruppenunfallversicherung auch für passive Mitglieder?
Ja, sie deckt aktive und passive Vereinsmitglieder sowie Funktionsträger wie Vorstandsmitglieder - Voraussetzung ist eine geführte Mitgliederliste mit klarer Trennung zwischen aktiven und passiven Mitgliedern.
Zahlt die Allianz auch bei Unfällen im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit, auch bei Unfällen im Zusammenhang mit einer Vereinsreise oder einem Auslandswettkampf.
Was übernimmt die Allianz bei einer unfallbedingten Invalidität?
Eine einmalige Kapitalzahlung entsprechend dem Invaliditätsgrad und dem vereinbarten Tarif, sowie bei Bedarf die Vermittlung und Erstattung medizinischer Hilfsmittel wie Prothesen.
Sind Wegeunfälle zum Training mitversichert?
Ja, der Schutz gilt auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Vereinsveranstaltung sowie bei Hin- und Rückfahrten zu Wettkämpfen oder Turnieren - nicht jedoch bei privaten Umwegen oder Unterbrechungen des Weges.

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