Die ARAG ist bei zahlreichen Landessportbünden und Landessportverbänden der Versicherungspartner für die sogenannte Sportversicherung - ein Gesamtpaket aus Unfallschutz, Haftpflicht und weiteren Bausteinen speziell für Vereine und Verbände.
Die ARAG-Sportversicherung ist kein reines Unfallprodukt, sondern ein Gesamtpaket, das unter anderem eine Unfallversicherung mit Leistungen bei Todesfall, Invalidität und Reha-Management sowie einen Haftpflichtschutz für Vereinsmitglieder und einen Rechtsschutz umfasst. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für alle Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs, einschließlich der An- und Abreise. Auch aktive Helfer - etwa bei der Bewirtung von Gästen in Eigenregie des Vereins oder beim Auf- und Abbau von Veranstaltungen - sind mitversichert, selbst wenn sie selbst keine Vereinsmitglieder sind. Der Zugang läuft in der Regel nicht über einen direkten Vertragsabschluss, sondern über den Rahmenvertrag des jeweiligen Landessportbunds oder Landessportverbands.
Wichtig für Vereine: Die ARAG-Sportversicherung deckt nur den pauschalen Grundbedarf ab, nicht die private Vorsorge einzelner Mitglieder - Eltern sollten ihre Kinder deshalb zusätzlich in der eigenen Privathaftpflicht mitversichern. Teilnehmende Nichtmitglieder sind bei regulären Vereinsveranstaltungen grundsätzlich nicht automatisch mitversichert, wohl aber bei eindeutig abgegrenzten Angeboten wie Schnupper- oder Probetrainings, für die eine pauschale Nichtmitgliederversicherung greift. Für individuellen Bedarf über den Grundschutz hinaus - etwa Gebäude- und Inhaltsversicherungen oder Betriebsversicherungen für vereinseigene Gesellschaften wie Fördervereine - müssen Vereine zusätzliche, separate Policen abschließen. Bei höheren gewünschten Versicherungssummen besteht zudem die Möglichkeit einer Nachversicherung über die ARAG.
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