Die Gruppenunfallversicherung von BarmeniaGothaer schützt Vereinsmitglieder in den beiden Tarifstufen Basis und Unfall Plus - mit genau definierten Leistungsunterschieden bei Vorschusszahlungen, kosmetischen Operationen und zahlreichen Zusatzbausteinen.
Bei einer schwerwiegenden Verletzung zahlt BarmeniaGothaer noch vor Abschluss des Heilverfahrens einen Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung - im Basis-Tarif 20 Prozent, im Tarif Unfall Plus 30 Prozent. Kosmetische Operationen nach einem Unfall sind im Basis-Tarif bis 50.000 Euro abgedeckt, im Unfall-Plus-Tarif bis 100.000 Euro. Bergungskosten sind im Basis-Tarif bis 50.000 Euro, im höheren Tarif bis 100.000 Euro versichert. Nur im Tarif Unfall Plus enthalten sind zudem Komageld (50 Euro täglich, maximal 365 Tage), Gipsgeld (bis 250 Euro bei mehr als 14 Tagen Gipsverband), eine Rehabeihilfe von bis zu 1.000 Euro sowie eine Haushaltshilfe von 50 Euro täglich bei stationärer Behandlung mit einem Kind unter 15 Jahren im Haushalt.
BarmeniaGothaer nennt konkrete Beispielrechnungen: Ein Musikverein mit 50 Mitgliedern zahlt bei einer Invaliditätssumme von 50.000 Euro und einer Todesfallsumme von 10.000 Euro rund 311 Euro pro Jahr (Vereinstätigkeit inklusive Wegerisiko, Mehrjahresvertrag). Ein Tanzsportverein mit denselben Versicherungssummen zahlt für dasselbe Leistungspaket rund 492 Euro jährlich - der höhere Beitrag spiegelt das statistisch größere Verletzungsrisiko beim Tanzsport gegenüber dem Musizieren wider. Diese Beispiele zeigen, wie stark sich der Beitrag je nach Risikoprofil der Vereinsaktivität unterscheiden kann, auch bei identischer Mitgliederzahl und identischen Versicherungssummen.
Die Police von BarmeniaGothaer listet außergewöhnlich präzise Einzelfälle auf, die als Unfall gelten: Ersticken, Ertrinken und Erfrieren als Unfallfolge, Sonnenbrände und Sonnenstiche, Verrenkungen und Zerrungen durch erhöhte Kraftanstrengung, Infektionen durch Zeckenbiss oder Impfschäden, Tauchschäden wie die Caisson-Krankheit inklusive Dekompressionskammer-Kosten sowie Unfälle infolge von Schlaganfall oder Herzinfarkt. Bei der Mitwirkung von Vorerkrankungen an einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung wird der Mitwirkungsanteil erst ab 40 Prozent (Basis) beziehungsweise 45 Prozent (Unfall Plus) berücksichtigt - eine für Versicherte günstige Klausel, die kleinere Vorbelastungen ausblendet. Als weitere Zusatzleistung steht eine Todesfallleistung zur Verfügung, die Hinterbliebenen etwa bei der Finanzierung von Bestattungskosten oder einer vorübergehenden Haushaltshilfe hilft, wenn die versicherte Person innerhalb von zwölf Monaten an den Unfallfolgen verstirbt.
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