Der BGV bietet eine eigenständige Unfallversicherung für Vereine als sinnvolle Ergänzung zur Vereinshaftpflicht - für grundsätzlich alle gemeinnützig agierenden eingetragenen Vereine, von Sport- bis Karnevalsvereinen.
Der BGV veranschaulicht die Wirkungsweise seiner Vereinsunfallversicherung anhand eines konkreten Falls: Ein Vereinsmitglied stürzt schwer während einer Musikprobe und verletzt sich den Fuß. Trotz medizinischer Sporttherapie, die durch die Vereinsunfallversicherung mit 1.000 Euro unterstützt wird, stellt sich eine dauerhafte Invalidität des Fußes heraus. In diesem Fall zahlt der BGV die zuvor vereinbarte Invaliditätsleistung aus. Dieses Beispiel zeigt, dass die Vereinsunfallversicherung nicht erst bei besonders spektakulären Unfällen greift, sondern bereits bei alltäglichen Verletzungen im Rahmen ganz normaler Vereinsaktivitäten wie einer Musikprobe relevant werden kann.
Der BGV positioniert die Vereinsunfallversicherung nicht als isoliertes Einzelprodukt, sondern als Baustein eines maßgeschneiderten Gesamtpakets für Vereine. Neben der Vereinshaftpflicht als wichtigster Absicherung gegen Schadenersatzansprüche Dritter empfiehlt der BGV ausdrücklich die Kombination mit einer Gruppenunfallversicherung für die Mitglieder, einem Rechtsschutz für den Verein sowie einer Inhalts- und Gebäudeversicherung für die Vereinsräumlichkeiten. Der konkrete Beitrag hängt dabei stets von den individuell gewählten Bausteinen und den vereinbarten Versicherungsleistungen ab - etwa davon, welche Kosten im Schadenfall genau abgedeckt sein sollen. Für Vereine, die mehrere dieser Bausteine bei einem einzigen Anbieter bündeln möchten, kann diese Paketlogik den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
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