Die DEVK empfiehlt die Gruppenunfallversicherung als sinnvolle Ergänzung zur Vereinshaftpflicht - mit einer Vollschutzdeckung, die weltweit und rund um die Uhr gilt, weit über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus.
Ein Detail, das bei vielen Wettbewerbern fehlt: Bei einem Invaliditätsgrad ab 90 Prozent zahlt die DEVK die doppelte vereinbarte Leistung - maximal also 200 Prozent bei vollständiger, 100-prozentiger Invalidität. Diese Mehrleistung ist je Unfall auf 3.000 Euro für alle bei der DEVK bestehenden Unfallversicherungen einer Person begrenzt und entfällt weitgehend, sobald das 65. Lebensjahr vollendet ist. Für Vereine mit besonders risikoreichen Sportarten kann dieser Progressionsmechanismus im Ernstfall einen erheblichen finanziellen Unterschied ausmachen, da schwerste Verletzungen überproportional stärker abgesichert werden als leichtere Invaliditätsgrade.
Vereine sollten eine wichtige Ausnahme kennen: Unfälle beim Sport, der gegen Entgelt betrieben wird, sind vom Versicherungsschutz der DEVK-Unfallversicherung ausgeschlossen. Unter Entgelt fallen dabei keine geringfügigen Aufwandsentschädigungen, sondern nur Leistungen, die überwiegend der Bestreitung des Lebensunterhalts dienen. Für solche Fälle ist der Abschluss einer spezialisierten Unfallversicherung bei einem darauf spezialisierten Anbieter erforderlich, die typischerweise über den Verein oder den zuständigen Sportverband vermittelt wird. Für Taucherinnen und Taucher im Verein bietet die DEVK im Rahmen einer Sondervereinbarung zudem die Möglichkeit, den Schutz auf tauchtypische Krankheiten auszudehnen - abhängig von Art, Häufigkeit und Ort des Tauchens sowie einer möglichen Mitgliedschaft im Verband Deutscher Sporttaucher (VDST).
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