Die Gruppenunfallversicherung der Gothaer schützt die gesamte Vereinsgruppe weltweit - mit einer Basis-Absicherung, die sich optional auf Gothaer Unfall Plus erweitern lässt, und einem ungewöhnlich weit gefassten Unfallbegriff.
Anschaulich zeigt sich der Leistungsumfang am Beispiel eines Schützenvereins: Die Gothaer-Gruppenunfallversicherung greift dort nicht nur bei Schäden auf dem Schießstand, sondern bei einer Vielzahl von Vereinstätigkeiten - etwa beim Transport zum und vom Schießstand, bei Umzügen und Vereinsfesten sowie ausdrücklich auch bei Umbau- und Renovierungsmaßnahmen am Vereinsheim. Der erweiterte Unfallbegriff der Gothaer schließt zudem Ereignisse ein, die viele Standardtarife nicht abdecken: Infektionen durch Zeckenbiss und Lebensmittelvergiftungen gelten ausdrücklich als versicherter Unfall. Neben der variablen Invaliditätsleistung sieht die Police feste Versicherungssummen für Unfalltod, Unfall-Tagegeld, unfallbedingte kosmetische Operationen und Bergungskosten vor.
Nach den Gothaer Unfallversicherungsbedingungen (GUB 2018) besteht ein Anspruch auf die volle Invaliditätsleistung erst ab einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 26 Prozent - bei einem niedrigeren Grad entfällt der Anspruch vollständig. Diese Schwelle sollten Vereine bei der Tarifwahl im Blick behalten und gegebenenfalls mit anderen Anbietern vergleichen, die teilweise bereits ab jedem messbaren Grad leisten. Für die Aufnahme des Antrags fallen keine gesonderten Gebühren an. Vereine mit spezifischem Bedarf, etwa Schützenvereine mit eigenem Sportwaffen-Bestand, finden bei der Gothaer zudem spezialisierte Zusatzprodukte wie eine eigenständige Sportwaffenversicherung, die sich sinnvoll mit der Gruppenunfallversicherung kombinieren lässt.
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