Die RheinLand bewirbt ihre Gruppenunfallversicherung ausdrücklich auch für Vereine - ein gemeinsamer Vertrag schützt Mitglieder, ehrenamtlich Tätige und Mitarbeitende gleichermaßen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Bei Verbänden und Vereinen werden die versicherten Personen bei der RheinLand-Gruppenunfallversicherung typischerweise während der Aktivitäten des jeweiligen Vereins abgesichert - so können sich Mitglieder voll auf ihr Hobby oder ihre ehrenamtliche Tätigkeit konzentrieren, mit der Gewissheit, im Ernstfall abgesichert zu sein. Die gesetzliche Unfallversicherung reicht bei einem folgenschweren Unfall in der Regel nicht aus - die Gruppenunfallversicherung der RheinLand schließt genau diese Lücke. Statt für jedes Mitglied einzeln eine private Unfallversicherung abzuschließen, deckt ein einziger Vertrag die gesamte definierte Personengruppe ab, was den Verwaltungsaufwand für den Vorstand deutlich reduziert.
Die steuerliche Behandlung der Gruppenunfallversicherung hängt vom vereinbarten Anspruchsberechtigten und der vereinbarten Verwendung ab. Ist beispielsweise ein Direktanspruch der versicherten Person vereinbart, bleiben die Leistungen im Schadenfall für sie steuerfrei - im Gegenzug unterliegen die vom Verein gezahlten Beiträge der Lohnsteuer, die sich jedoch mit einem günstigen Pauschalsteuersatz von 20 Prozent abgelten lässt. Welche konkrete Vertragsvariante steuerlich am günstigsten ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten des Vereins ab - die RheinLand empfiehlt deshalb ausdrücklich eine Rücksprache mit einem Steuerberater vor Vertragsabschluss, um die für die eigene Situation optimale Gestaltung zu finden.
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