Die VPV führt eine Unfallversicherung für Mitglieder und Ehrenamtliche ausdrücklich als Bestandteil ihres Vereins-Schutzes - ein Gesamtkonzept, das speziell auf die Risiken von Musik-, Tanz- und Sportvereinen zugeschnitten ist.
Die VPV beschreibt den Leistungsumfang ihrer Vereinsunfallversicherung klar: Sie deckt Unfälle ab, die während der Vereinsaktivitäten passieren, und schützt dabei sowohl reguläre Mitglieder als auch Personen, die ehrenamtlich für den Verein helfen. Konkret übernimmt die Versicherung Heilbehandlungskosten, zahlt eine Invaliditätsleistung bei dauerhafter Beeinträchtigung und - sofern vereinbart - eine Todesfallleistung für die Hinterbliebenen. Diese drei Kernleistungen bilden die typische Grundstruktur einer Vereinsunfallversicherung und decken damit die wichtigsten finanziellen Folgen ab, die einem Verein oder einzelnen Mitgliedern nach einem schweren Unfall drohen können.
Die VPV betont in ihrer eigenen Produktberatung, dass ein Verein in der Regel mehrere Versicherungsbausteine benötigt, um sich umfassend abzusichern - neben der Unfallversicherung für Mitglieder und Ehrenamtliche gehören dazu typischerweise eine Vereinshaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche Dritter, eine D&O-Versicherung zum Schutz ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder vor persönlichen Haftungsansprüchen sowie eine Inhalts- und Gebäudeversicherung für Vereinsräume und -ausstattung. Welche Bausteine im Einzelfall wirklich notwendig sind, hängt laut VPV stark von den konkreten Aktivitäten und Risiken des jeweiligen Vereins ab - eine individuelle Beratung durch einen VPV-Berater vor Ort wird deshalb ausdrücklich empfohlen, um den Versicherungsschutz passgenau zusammenzustellen.
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