Die BGV bietet Vereinen eine Vereinshaftpflicht mit wählbaren Versicherungssummen bis 15 Millionen Euro - auch für Vermögensschäden in gleicher Höhe -, ergänzt um Musikinstrumenten-, Inhalts-, Gebäude- und Gruppenunfallversicherung.
| Wichtigste Bausteine | Vereinshaftpflicht, Musikinstrumente, Inhalts-, Gebäude- und Gruppenunfallversicherung |
|---|---|
| Versicherte Personen | Verein, Vorstand, Mitglieder und Organe |
| Deckungssummen | Wählbar 5, 10 oder 15 Mio. Euro, auch für Vermögensschäden |
| Besondere Highlights | 10 Jahre Nachhaftung, Flugdrohnen bis 5 kg mitversichert |
| Kosten / Beitrag | Individuell nach Versicherungssumme und Vereinsgröße |
| Angebot & Service | 100% kostenloses & unverbindliches Angebot anfordern |
Die BGV kombiniert die Vereinshaftpflicht mit weiteren wichtigen Bausteinen zu einem auf Ihren Verein zugeschnittenen Schutz: Musikinstrumenten-, Inhalts-, Gebäude- und Gruppenunfallversicherung lassen sich passgenau ergänzen.
Besonders auffällig im Vergleich: Die BGV sichert Vermögensschäden bis zur vollen gewählten Versicherungssumme von wahlweise 5, 10 oder 15 Millionen Euro ab - viele andere Anbieter begrenzen Vermögensschäden auf deutlich niedrigere Teilsummen.
Bei der BGV wählen Sie die Versicherungssumme Ihrer Vereinshaftpflicht zwischen 5, 10 und 15 Millionen Euro - und zwar einheitlich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit sind auch reine Vermögensschäden bis zur vollen gewählten Summe abgesichert, nicht nur bis zu einer niedrigeren Teilsumme.
Mehrere Details heben die BGV-Police zusätzlich hervor: Die Versicherungssumme steht Ihrem Verein durch die zweifache Maximierung pro Jahr zweimal zur Verfügung. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Amt, bleibt der Schutz für während der Amtszeit begangene Pflichtverletzungen noch 10 Jahre bestehen. Eine Vorsorgeversicherung deckt neu entstehende Risiken automatisch mit, und eine Update-Garantie sorgt dafür, dass bestehende Verträge von künftigen Bedingungsverbesserungen profitieren. Selbst Flugdrohnen bis 5 Kilogramm Startgewicht sind bereits mitversichert.
Ein Mitglied rutscht auf dem ungeräumten, vereisten Vereinsgelände auf dem Weg zum Training aus und macht Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend, weil der Verein seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die BGV-Vereinshaftpflicht übernimmt die Forderungen.
Der Beitrag richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme (5, 10 oder 15 Millionen Euro) und der Vereinsgröße. Ein individuelles Angebot zeigt die genaue Höhe für Ihren Verein.Jetzt Angebot anfordern.
Verbessert die BGV künftig die Versicherungsbedingungen der Vereinshaftpflicht, profitieren bestehende Verträge automatisch von diesen Verbesserungen, ohne dass Sie aktiv etwas ändern müssen.
Für Musik-, Gesang- und Blasorchestervereine bietet die BGV eine eigene Zusatzversicherung für im Eigentum des Vereins stehende Musikinstrumente samt Zubehör wie Bögen, Taschen, Etuis und Notenständer.
Abgesichert sind dabei typische Gefahren, die Vereinsinstrumenten auf Reisen und bei Proben drohen: Transport- und Transportmittelunfälle, Diebstahl, Veruntreuung und Unterschlagung, versehentliches Vertauschen oder Liegenlassen sowie klassische Elementarschäden durch Brand, Blitzschlag, Wasser oder unvorhergesehene Wetterereignisse.
Beim Transport zu einem auswärtigen Konzert wird ein vereinseigenes Kontrabass-Etui beim Ausladen versehentlich vertauscht und bleibt zurück. Die Musikinstrumenten-Versicherung übernimmt die Wiederbeschaffung.
Der Beitrag richtet sich nach dem Wert der versicherten Instrumente. Für Musik- und Gesangvereine mit hochwertigem Vereinseigentum lohnt sich eine Aufstellung der zu versichernden Instrumente vor dem Angebot.Jetzt Angebot anfordern.
Nein, versichert sind ausschließlich im Eigentum des Vereins stehende Instrumente und Zubehör. Private Instrumente von Mitgliedern lassen sich in der Regel über eine private Hausratversicherung absichern.
Über die Haftpflicht hinaus bietet die BGV maßgeschneiderte Zusatzbausteine für das eigene Vereinsheim und die Mitglieder: eine Inhaltsversicherung für die Vereinsausstattung, eine Gebäudeversicherung für vereinseigene Immobilien sowie eine Gruppenunfallversicherung.
Ergänzend bietet die BGV einen Dienstreiseschutz an: Er schützt den Verein gegen den arbeitsrechtlichen Erstattungsanspruch von Organen und ehrenamtlich Tätigen, die mit dem eigenen Fahrzeug im Vereinsauftrag unterwegs sind und dabei einen Schaden am eigenen Auto erleiden - etwa den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Versicherung.
Während einer Musikprobe stürzt ein Vereinsmitglied schwer und verletzt sich den Fuß. Trotz medizinischer Behandlung bleibt eine dauerhafte Invalidität zurück - die Gruppenunfallversicherung zahlt die vereinbarte Invaliditätsleistung.
Der Beitrag der BGV Vereinshaftpflicht richtet sich vor allem nach der gewählten Versicherungssumme (5, 10 oder 15 Millionen Euro) sowie der Vereinsgröße. Wer zusätzlich Musikinstrumente, Vereinsheim oder Mitglieder absichern möchte, kombiniert die passenden Zusatzbausteine im selben Beratungsgespräch.
Da die BGV mehrere Bausteine modular anbietet, zahlen Vereine nur für die tatsächlich benötigten Risiken - ein Musikverein ohne eigenes Vereinsheim benötigt beispielsweise keine Gebäudeversicherung, profitiert aber von der Musikinstrumenten-Absicherung.
Die BGV überzeugt bei Vereinen vor allem durch die außergewöhnlich hohen und flexibel wählbaren Versicherungssummen bis 15 Millionen Euro, die auch für Vermögensschäden in voller Höhe gelten - ein Detail, das viele andere Anbieter deutlich enger fassen. Besonders Musik- und Gesangvereine profitieren zusätzlich von der eigenständigen Musikinstrumenten-Versicherung, die am Markt nicht selbstverständlich ist. Die 10-jährige Nachhaftung für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder gibt zusätzliche Sicherheit über die eigentliche Amtszeit hinaus. Am schnellsten lässt sich das passende Paket über ein individuelles Angebot klären.
Stellen Sie in wenigen Minuten die passenden Bausteine zusammen und fordern Sie unverbindlich ein Angebot an.