Die R+V bietet Vereinen eine Vereinshaftpflicht für den satzungsgemäßen Betrieb, eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Vorstand und ehrenamtliche Mitarbeiter, eine ergänzende D&O-Versicherung sowie eine Gruppenunfallversicherung für Mitglieder.
| Wichtigste Bausteine | Vereinshaftpflicht, Vermögensschaden-Haftpflicht, D&O-Versicherung, Gruppenunfallversicherung |
|---|---|
| Versicherte Personen | Verein, Vorstand, Mitglieder und ehrenamtliche Mitarbeiter |
| Deckungssummen | Individuell nach Vereinsart und gewählten Bausteinen |
| Besondere Highlights | Vertrieb über mehr als 7.500 Bankstellen, dichtes lokales Beratungsnetz |
| Kosten / Beitrag | Individuell nach Vereinsgröße und Aufgabenbereich der Organe |
| Angebot & Service | 100% kostenloses & unverbindliches Angebot anfordern |
Die R+V ist über das dichte Netz der Volks- und Raiffeisenbanken bundesweit erreichbar und bietet Vereinen vier aufeinander abgestimmte Bausteine: eine Vereinshaftpflicht für den satzungsgemäßen Betrieb, eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Vorstand und ehrenamtliche Mitarbeiter, eine ergänzende D&O-Versicherung für das persönliche Vorstandsrisiko sowie eine Gruppenunfallversicherung für Mitglieder.
Da der Vertrieb zu einem großen Teil über die örtliche Bankfiliale läuft, profitieren Vereine von einem Ansprechpartner, der häufig bereits das Vereinskonto und die laufenden Finanzen kennt. Für die Beratung bedeutet das kurze Wege: Fragen zu Beiträgen und Deckungssummen lassen sich oft direkt beim nächsten Bankbesuch klären, ohne einen separaten Termin zu benötigen.
Die R+V Vereinshaftpflicht schützt Verein, Vorstand und Mitglieder bei Schadenersatzansprüchen Dritter, die aus der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit entstehen. Da die Vereinshaftpflicht meist über die örtliche Volksbank oder Raiffeisenbank angebahnt wird, profitieren Vereine von einem Ansprechpartner, den viele bereits aus dem Zahlungsverkehr kennen.
Versichert sind typischerweise Mitgliederversammlungen, das laufende Training oder andere satzungsgemäße Vereinsaktivitäten. Wer im Auftrag des Vereins tätig ist, ist selbst über die private Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht automatisch abgesichert - erst die eigenständige Vereinshaftpflicht schließt diese Lücke zuverlässig.
Bei einer Mitgliederversammlung eines landwirtschaftlichen Vereins stolpert ein Gast über ein defektes Stuhlbein und verletzt sich. Die Vereinshaftpflicht übernimmt Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
Im gemieteten Vereinsheim eines Reit- und Fahrvereins löst sich eine Wasserleitung und beschädigt den Fußboden. Die Vereinshaftpflicht übernimmt die Reparaturkosten gegenüber dem Vermieter.
Der Beitrag richtet sich nach Vereinsart und Mitgliederzahl. Über Ihre örtliche Volksbank oder Raiffeisenbank erhalten Sie häufig eine erste, unverbindliche Einschätzung.Jetzt Angebot anfordern.
Satzungsgemäße Veranstaltungen sind in der Regel automatisch mitversichert. Für größere Feste außerhalb des Satzungszwecks lohnt sich eine gesonderte Abstimmung mit Ihrem Berater.
Vereine, Verbände und sonstige Personenvereinigungen profitieren von den maßgeschneiderten Konzepten der R+V Vermögensschaden-Haftpflicht, die ausdrücklich auch ehrenamtliche Mitarbeiter schützt - nicht nur den offiziellen Vorstand.
Ein wichtiger rechtlicher Hintergrund: Seit 2009 gilt zwar eine Haftungsbeschränkung für Vereinsvorstände nach Paragraph 31a BGB, doch sie gilt nur gegenüber dem eigenen Verein und nur bei einer Vergütung bis 840 Euro im Jahr - und selbst dann bleibt lediglich ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein bestehen. Gegenüber Dritten können Geschädigte ihre Ansprüche weiterhin schon bei leichter Fahrlässigkeit direkt gegen den Vorstand persönlich geltend machen. Eine private Haftpflichtversicherung hilft dabei nur Personen, die keine offiziellen Vereinsvertreter sind - alle anderen, insbesondere wer mit Vereinsgeldern hantiert, sollte sich gezielt über die Vermögensschaden-Haftpflicht absichern.
Ein ehrenamtlicher Kassenwart ohne offizielles Vorstandsamt überweist versehentlich einen deutlich zu hohen Betrag an einen Lieferanten. Die Vermögensschaden-Haftpflicht der R+V prüft den Fall und reguliert den entstandenen Schaden.
Ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied vergisst, fällige Mitgliedsbeiträge rechtzeitig einzufordern, wodurch die Forderungen verjähren und dem Verein ein finanzieller Schaden entsteht. Die Vermögensschaden-Haftpflicht gleicht den Schaden bei Berechtigung aus.
Der Beitrag richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme und dem Aufgabenbereich der versicherten Personen. Ein individuelles Angebot berücksichtigt die tatsächliche Situation Ihres Vereins.Jetzt Angebot anfordern.
Ja, die R+V bezieht ausdrücklich ehrenamtliche Mitarbeiter mit ein, nicht nur die offiziellen Vereinsvertreter - wichtig etwa für Kassenführung oder Projektverantwortliche ohne Vorstandsamt.
Für Unternehmen gehören Vermögensschaden-Haftpflicht und D&O-Versicherung meist zum gewöhnlichen Rundumschutz - bei Vereinen ist das Bewusstsein dafür oft noch geringer, obwohl das Engagement von Vorstandsmitgliedern bei Fehlern schnell teuer werden kann. Die R+V bietet deshalb ergänzend zur Vermögensschaden-Haftpflicht eine eigenständige D&O-Versicherung an.
Der Unterschied zur Vermögensschaden-Haftpflicht: Während diese in erster Linie das Vereinsvermögen und die Ansprüche Außenstehender abdeckt, sichert die D&O-Versicherung gezielt das Privatvermögen der Vorstandsmitglieder selbst ab. Nur mit beiden Bausteinen zusammen sind sowohl der finanzielle Fortbestand des Vereins als auch das persönliche Vermögen seiner Organe nachhaltig geschützt - die Überschneidungen zwischen beiden Produkten sind bewusst gering gehalten.
Der Vorstand eines Verbands genehmigt eine größere Investition ohne ausreichende Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Als daraus ein finanzieller Schaden entsteht, machen Mitglieder den Vorstand persönlich haftbar. Die D&O-Versicherung übernimmt die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung.
Der Vorstand eines Vereins meldet eine wirtschaftliche Schieflage zu spät an die Mitgliederversammlung, wodurch sich der finanzielle Schaden für den Verein vergrößert. Mitglieder machen den Vorstand persönlich verantwortlich. Die D&O-Versicherung prüft den Fall und übernimmt die Kosten der Auseinandersetzung.
Der Beitrag richtet sich nach Vereinsgröße, Haftungsvolumen und der gewünschten Versicherungssumme. Ein individuelles Angebot berücksichtigt die tatsächliche Situation Ihres Vorstands.Jetzt Angebot anfordern.
Nein, sie ergänzt die Vermögensschaden-Haftpflicht des Vereins, ersetzt sie aber nicht. Erst beide Bausteine zusammen schützen sowohl das Vereinsvermögen als auch das Privatvermögen der Vorstandsmitglieder umfassend.
Ergänzend zu Haftpflicht- und Vorstandsschutz bietet die R+V eine Gruppenunfallversicherung an, die Vereinsmitglieder bei Unfällen im Rahmen der Vereinstätigkeit zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung absichert.
Gerade bei landwirtschaftlichen Vereinen, Reit- und Fahrvereinen oder Sportvereinen im ländlichen Raum entstehen bei Vereinsaktivitäten Risiken, die von der gesetzlichen Unfallversicherung meist nicht abgedeckt sind, da es sich nicht um klassische Arbeitsunfälle handelt. Die Gruppenunfallversicherung schließt diese Lücke zuverlässig und lässt sich passend zur Mitgliederzahl und den ausgeübten Tätigkeiten kalkulieren.
Beim herbstlichen Arbeitseinsatz eines landwirtschaftlichen Vereins verletzt sich ein Mitglied beim Umgang mit landwirtschaftlichem Gerät an der Hand. Die Gruppenunfallversicherung zahlt die vereinbarte Invaliditätsleistung.
Der Beitrag wird meist pauschal pro Kopf berechnet und richtet sich nach Mitgliederzahl und Risiko der Vereinstätigkeit. Ein individuelles Angebot zeigt die genaue Höhe für Ihren Verein.Jetzt Angebot anfordern.
Der direkte Hin- und Rückweg zu satzungsgemäßen Vereinsveranstaltungen ist in der Regel mitversichert - Details dazu klärt am besten Ihr persönlicher Berater vor Vertragsabschluss.
Traditionell hat die R+V besondere Erfahrung mit ländlich geprägten Vereinen und landwirtschaftlichen Organisationen - versichert aber ausdrücklich alle Vereinsformen.
Gerade für Vereine, die bereits ein Vereinskonto bei einer Volksbank oder Raiffeisenbank führen, ergibt sich ein praktischer Vorteil: Die Versicherungsberatung lässt sich direkt mit der bestehenden Bankbeziehung verbinden, ohne einen komplett neuen Ansprechpartner suchen zu müssen. Das spart Vereinsvorständen Zeit und sorgt für kurze Wege bei Rückfragen.
Der Beitrag der R+V richtet sich nach Vereinsart, Mitgliederzahl und den kombinierten Bausteinen. Da der Vertrieb zu einem großen Teil über die örtliche Volksbank oder Raiffeisenbank läuft, profitieren viele Vereine von einem Ansprechpartner, der bereits das Vereinskonto und die laufenden Finanzen kennt.
Wer neben der Vereinshaftpflicht auch Vorstand und ehrenamtliche Mitarbeiter über Vermögensschaden-Haftpflicht und D&O-Versicherung absichern möchte, sollte beide Bausteine gemeinsam besprechen - so lässt sich vermeiden, dass Risiken doppelt versichert oder ungewollt Lücken offengelassen werden.
Auch die Gruppenunfallversicherung lässt sich unkompliziert mit den übrigen Bausteinen kombinieren, da der Beitrag meist pauschal pro Kopf berechnet wird. Für Vereine, deren Mitgliederzahl über das Jahr schwankt - etwa durch Saisonbetrieb bei landwirtschaftlichen Vereinen oder Reitvereinen - empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung der tatsächlich versicherten Personenzahl, um weder zu viel noch zu wenig Beitrag zu zahlen.
Mit rund 16.000 Mitarbeitern, etwa 9 Millionen Kunden und rund 26 Millionen versicherten Risiken zählt die R+V zu den größten deutschen Versicherern - erreichbar über mehr als 7.500 Bankstellen der Volks- und Raiffeisenbanken sowie eigene Generalagenturen und unabhängige Versicherungsmakler.
Für Vereine bedeutet das dichte Filialnetz kurze Wege zur persönlichen Beratung, oft direkt am Ort des eigenen Vereinskontos - ein praktischer Vorteil bei Rückfragen zu Beiträgen oder im Schadenfall.
Die R+V überzeugt bei Vereinen vor allem durch ihr dichtes Vertriebsnetz über die Volks- und Raiffeisenbanken, das vielen Vereinsvorständen bereits aus dem Zahlungsverkehr vertraut ist. Besonders wertvoll ist die klare Trennung zwischen Vermögensschaden-Haftpflicht für den Verein und D&O-Versicherung für das persönliche Vorstandsrisiko - wer beide Bausteine kombiniert, schließt die typischen Lücken der Vorstandshaftung zuverlässig. Am schnellsten lässt sich das passende Paket über die örtliche Bank oder ein individuelles Angebot klären.
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