Die VGH bietet Vereinen eine Vereinshaftpflicht, die satzungsgemäße Veranstaltungen bis 1.000 Personen automatisch mitversichert, und ist zugleich offizieller Rahmenvertragspartner der niedersächsischen Landesregierung für ehrenamtliches Engagement.
| Wichtigste Bausteine | Vereinshaftpflicht, Rechtsschutz, Landes-Rahmenvertrag für Ehrenamtliche |
|---|---|
| Versicherte Personen | Verein, Mitglieder, Gäste und ehrenamtlich Engagierte |
| Deckungssummen | Individuell nach Vereinsart, Veranstaltungen bis 1.000 Personen automatisch mitversichert |
| Besondere Highlights | Offizieller Landesrahmenvertrag Niedersachsen für Ehrenamtliche |
| Kosten / Beitrag | Individuell nach Vereinsart und Mitgliederzahl |
| Angebot & Service | 100% kostenloses & unverbindliches Angebot anfordern |
Für Vereine bietet die VGH eine Vereinshaftpflicht, die typische Vereinsrisiken wie Stürze auf dem Vereinsgelände oder Schäden bei Veranstaltungen abdeckt, ergänzt um Rechtsschutzlösungen für Vereine. Sportvereine im Landessportbund sind über diesen häufig bereits mitversichert - für alle anderen Vereinsformen ist die eigenständige VGH-Lösung gedacht.
Eine Besonderheit: Die niedersächsische Landesregierung hat mit der VGH einen Rahmenvertrag geschlossen, der freiwillig Engagierte im Land zusätzlich absichert, falls kein anderer Versicherungsschutz greift - ein Service, den es in dieser Form bei kaum einem anderen Versicherer gibt.
Die VGH Vereinshaftpflicht schützt Verein und Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen, die im Vereinsalltag entstehen - etwa wenn ein Mitglied in den Vereinsräumlichkeiten stürzt oder die Kleidung eines Gastes versehentlich verschmutzt wird.
Besonders praktisch: Veranstaltungen, die sich aus dem Vereinszweck ergeben, sind bereits bis zu 1.000 Teilnehmenden automatisch mitversichert - für die meisten Vereinsfeste ist damit keine separate Zusatzpolice nötig. Gut zu wissen für Sportvereine: Wer bereits Mitglied im Landessportbund ist, verfügt darüber häufig schon über eine Haftpflichtversicherung und sollte vor einem Neuabschluss prüfen, ob eine Doppelversicherung vorliegt.
Ein Mitglied rutscht auf dem ungeräumten, vereisten Vereinsgelände auf dem Weg zum Training aus und verletzt sich. Da der Verein seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, übernimmt die Vereinshaftpflicht Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
Der Beitrag richtet sich nach Vereinsart und Mitgliederzahl. Eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe ermittelt gemeinsam mit Ihnen die passende Höhe.Jetzt Angebot anfordern.
Kommt ein Mitglied oder Gast wegen ungeräumter Wege auf dem Vereinsgelände zu Fall, prüft die VGH die Verkehrssicherungspflicht des Vereins und reguliert berechtigte Ansprüche über die Vereinshaftpflicht.
Die niedersächsische Landesregierung hat mit der VGH einen landesweiten Rahmenvertrag geschlossen: Freiwillig Engagierte sind dadurch bei ihrem bürgerschaftlichen Engagement zusätzlich gegen Unfälle und gegen Haftpflichtschäden abgesichert, die sie Dritten zufügen.
Wichtig zu verstehen: Dieser Schutz wirkt subsidiär und springt nur ein, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht - er ersetzt also nicht die eigene Vereinshaftpflicht, sondern schließt Lücken für den Einzelnen. Erfasst sind ehrenamtliche Tätigkeiten in ganz unterschiedlichen Bereichen: von der Kranken- und Altenpflege über Jugendarbeit bis zur Freizeitgestaltung in Sportvereinen und Musikgruppen. Seit einer Erweiterung deckt der Rahmenvertrag auch Schäden ab, die Dritten durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen entstehen.
Nach der Ehrung des Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins stürzt dieser auf der Treppe und erleidet einen komplizierten Handbruch. Da kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, zahlt der Rahmenvertrag eine Invaliditätsleistung.
Nicht jede Vereinsaktivität gilt automatisch als satzungsgemäß. Ein Preisskat-Abend eines Gesangvereins etwa wurde in einem dokumentierten Fall nicht als satzungsgemäße Veranstaltung anerkannt - prüfen Sie im Zweifel vorab, ob eine geplante Aktivität vom Versicherungsschutz erfasst ist.
Der Beitrag der VGH Vereinshaftpflicht richtet sich nach Vereinsart, Mitgliederzahl und dem gewünschten Leistungsumfang. Da die VGH regional über Vertretungen und Sparkassen berät, lässt sich der Beitrag am schnellsten in einem persönlichen Gespräch vor Ort klären.
Für Vereine, die bereits über den Landessportbund oder einen anderen Verband abgesichert sind, lohnt sich vor dem Abschluss ein Blick in die bestehenden Verträge - so lässt sich vermeiden, für bereits abgedeckte Risiken doppelt zu zahlen.
Die VGH überzeugt bei Vereinen in Niedersachsen vor allem durch die persönliche Beratung über Vertretungen und Sparkassen vor Ort sowie durch die automatische Mitversicherung satzungsgemäßer Veranstaltungen bis 1.000 Personen. Einzigartig ist der Landes-Rahmenvertrag für Ehrenamtliche, der zusätzlich zur eigenen Vereinshaftpflicht eine wichtige Auffangebene für freiwillig Engagierte bietet. Für Vereine außerhalb Niedersachsens ist dieser Zusatzschutz naturgemäß nicht relevant - hier zählt vor allem die solide Vereinshaftpflicht selbst.
Stellen Sie in wenigen Minuten die passenden Bausteine zusammen und fordern Sie unverbindlich ein Angebot an.