Vereinsversicherung · WWK

WWK Vereinshaftpflicht 2026: bis zu 7,5 Mio. € Deckung

Die WWK Vereinshaftpflichtversicherung schützt Vereinsmitglieder und -organe vor Schadenersatzansprüchen Dritter im Zuge des Vereinslebens - mit einer pauschalen Versicherungssumme von bis zu 7,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie bis zu 1 Million Euro für Vermögensschäden.

Wichtigster BausteinVereinshaftpflichtversicherung
Versicherungssumme Personen-/Sachschädenbis 7,5 Mio. € pauschal
Versicherungssumme Vermögensschädenbis 1 Mio. € pauschal
Mietsachschäden Immobilienbis 3 Mio. € versicherbar
UnternehmensformVersicherungsverein auf Gegenseitigkeit, gegründet 1884
Angebot & Service100% kostenloses & unverbindliches Angebot anfordern
Das Produkt im Detail

Was die WWK Vereinshaftpflicht abdeckt

Ob Schützen-, Trachten- oder Kegelverein: Die WWK Vereinshaftpflichtversicherung schützt nach eigenen Angaben Mitglieder und Vereinsorgane vor Schadenersatzansprüchen Dritter und den daraus entstehenden finanziellen Folgen. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Mitversichert sind alle Vereinsmitglieder und -organe, dazu zählen auch ehrenamtlich Tätige sowie Angestellte und Arbeiter, die dienstliche Tätigkeiten für den Verein verrichten. Gerade weil private Haftpflichtversicherungen oft keinen ausreichenden Schutz für ehrenamtliche Tätigkeiten bieten, ist dieser Baustein laut WWK besonders wichtig.

  • Pauschale Versicherungssumme bis 7,5 Mio. € für Personen- und Sachschäden
  • Bis zu 1 Mio. € für Vermögensschäden
  • Mietsachschäden an Immobilien bis 3 Mio. € versicherbar
  • Schutz für alle Vereinsmitglieder, Organe, Angestellte und Ehrenamtliche
Praxisbeispiel:

Bei einem Schützenfest verletzen sich mehrere Mitglieder, weil neue Vereinsmitglieder nicht rechtzeitig beim Verband gemeldet wurden und deshalb noch kein Unfallversicherungsschutz bestand. Eine Vereinshaftpflicht mit ausreichender Personenschaden-Deckung kann in einem solchen Fall wichtig werden.

Häufig gefragt zur WWK Vereinshaftpflicht

Was kostet die WWK Vereinshaftpflicht?

Der Beitrag richtet sich nach Vereinsgröße und Vereinstätigkeit. Jetzt Angebot anfordern.

Sind Mietsachschäden bei der WWK Vereinshaftpflicht mitversichert?

Ja, Mietsachschäden an Immobilien sind laut WWK bis zu einer Summe von 3 Millionen Euro versicherbar - relevant etwa, wenn ein Verein für Veranstaltungen Räumlichkeiten anmietet.

Einschätzung

Was für die WWK als Vereinsversicherer spricht

Die WWK überzeugt bei Vereinen vor allem durch die klar benannten, vergleichsweise hohen Versicherungssummen - 7,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sind ein solider Wert im Marktvergleich. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit über 140 Jahren Geschichte positioniert sich die WWK als traditionsreicher, unabhängiger Anbieter. Wer für seinen Verein zusätzlich eine separate Veranstalterhaftpflicht oder eine D&O-Versicherung für den Vorstand sucht, sollte gezielt nachfragen, da die WWK solche Bausteine nicht als eigenständiges Vereinsprodukt führt.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur WWK Vereinshaftpflicht

Wie hoch ist die Versicherungssumme der WWK Vereinshaftpflicht?
Laut WWK gilt eine pauschale Versicherungssumme von bis zu 7,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie bis zu 1 Million Euro für Vermögensschäden. Mietsachschäden an Immobilien sind zusätzlich bis 3 Millionen Euro versicherbar.
Wer ist bei der WWK Vereinshaftpflicht mitversichert?
Versichert sind laut WWK alle Vereinsmitglieder und -organe, einschließlich ehrenamtlich Tätiger sowie Angestellter und Arbeiter, die dienstliche Tätigkeiten für den Verein verrichten.
Was ist die WWK für ein Versicherer?
Die WWK Versicherungen wurden 1884 gegründet und sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in München. Nach eigenen Angaben vertrauen über 1,3 Millionen Kunden auf die Gesellschaft.
Deckt die WWK Vereinshaftpflicht auch Veranstaltungen ab?
Die WWK beschreibt auf ihrer Produktseite den Schutz für das allgemeine Vereinsleben inklusive Sportveranstaltungen, Sommerfeste und kulturelle Projekte, ohne eine separate Veranstalterhaftpflicht als eigenständigen Zusatzbaustein zu benennen.
Wie melde ich einen Schaden bei der WWK Vereinshaftpflicht?
Über die Schaden-Hotline der WWK unter +49 89 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr) oder alternativ über das Online-Schadenformular der WWK.

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