Zurich bietet Vereinen eine Vereinshaftpflicht sowie eine Veranstalterhaftpflicht für zahlreiche Veranstaltungsarten und klärt aktiv über die Grenzen bestehender Haftpflicht-Sammelverträge für Ehrenamtliche auf.
| Wichtigste Bausteine | Vereinshaftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, D&O |
|---|---|
| Versicherte Personen | Verein, Vorstand, Mitglieder und ehrenamtliche Helfer |
| Deckungssummen | Individuell nach Vereinsart und Veranstaltung |
| Besondere Highlights | Aktive Aufklärung über Lücken bei Ehrenamts-Sammelverträgen |
| Kosten / Beitrag | Individuell nach Vereinsgröße und Leistungsumfang |
| Angebot & Service | 100% kostenloses & unverbindliches Angebot anfordern |
Für Vereine bietet Zurich eine Vereinshaftpflicht für den satzungsgemäßen Betrieb sowie eine Veranstalterhaftpflicht für zahlreiche Veranstaltungsarten - darunter Sportevents sowie Kunst- und Gastronomieveranstaltungen.
Zurich geht dabei über die reine Produktberatung hinaus: Zum Tag des Ehrenamtes veröffentlicht das Unternehmen eigene Experteneinschätzungen dazu, wo die Haftpflicht-Sammelverträge der Bundesländer für ehrenamtlich Engagierte an ihre Grenzen stoßen - und wann eine private oder vereinsbezogene Zusatzabsicherung sinnvoll ist.
Die Zurich Vereinshaftpflicht schützt Verein und Mitglieder bei Schadenersatzansprüchen Dritter, die im Rahmen der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit entstehen - von der Mitgliederversammlung bis zum wöchentlichen Training.
Übt ein Ehrenamtlicher eine leitende Funktion wie den Vereinsvorstand aus, reicht die private Haftpflichtversicherung nach Einschätzung von Zurich nicht aus - hier ist eine eigenständige Vereinshaftpflicht notwendig, die genau dieses erhöhte Haftungsrisiko der Vereinsführung abdeckt.
In der Grundpolice bereits eingeschlossen sind unter anderem das Schlüsselverlustrisiko, Vermögensschäden durch Datenverluste oder Datenschutzverletzungen sowie durch Verletzungen von Namens- und Persönlichkeitsrechten - relevant etwa bei einem unautorisiert veröffentlichten Vereinsfoto. Auch die Bauherrenhaftpflicht sowie Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen, einschließlich gemieteter Arbeitsgeräte bis zu drei Monaten Mietzeit, sind mitversichert.
Beim Vereinstraining stößt ein Mitglied versehentlich gegen eine Glasscheibe der gemieteten Halle, die dabei zerbricht. Die Vereinshaftpflicht übernimmt die Reparaturkosten gegenüber dem Vermieter.
Für Vereinsfeste und größere Veranstaltungen bietet Zurich eine eigenständige Veranstalterhaftpflicht an, die für zahlreiche Veranstaltungsarten gilt - darunter Sportveranstaltungen sowie Events aus den Bereichen Kunst und Gastronomie.
Damit eignet sich dieser Baustein sowohl für klassische Sportturniere als auch für kulturelle Veranstaltungen mit Bewirtung - praktisch für Vereine mit einem breiten Spektrum an jährlichen Veranstaltungen.
Bei einem vom Verein organisierten Sommerfest mit Livemusik stürzt ein Besucher über ein Kabel der Bühnentechnik. Die Veranstalterhaftpflicht übernimmt Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
Auch im Ehrenamt können versehentlich Schäden am Eigentum Dritter entstehen - ohne dass automatisch ein gesetzlicher Haftpflichtschutz greift. Zwar haben alle Bundesländer Haftpflicht-Sammelverträge für freiwillig Engagierte, und viele Organisationen schließen zusätzlich eine Vereinshaftpflicht ab, doch bestehen dabei Lücken, die nicht jedes Ehrenamt abdecken.
Zurich empfiehlt deshalb, sich unabhängig vom bestehenden Versicherungsschutz zusätzlich mit einer privaten Haftpflichtversicherung abzusichern - diese greift, wenn eine Tätigkeit im Auftrag eines gemeinnützigen Vereins, einer Organisation oder Einrichtung freiwillig und unentgeltlich ausgeführt wird. Für leitende Funktionen wie den Vereinsvorstand reicht die private Haftpflicht dagegen nicht aus - hier bleibt die eigenständige Vereinshaftpflicht unverzichtbar.
Greift weder ein Haftpflicht-Sammelvertrag des Bundeslands noch die Vereinshaftpflicht, kann eine private Haftpflichtversicherung einspringen, sofern die Tätigkeit freiwillig und unentgeltlich für einen gemeinnützigen Verein ausgeübt wurde.
Ja, ähnliche Grundsätze gelten laut Zurich auch für andere unentgeltliche Hilfsdienste außerhalb des klassischen Vereinslebens, etwa bei der Unterstützung von Freunden oder Nachbarn.
Der Beitrag der Zurich Vereinshaftpflicht richtet sich nach Vereinsart, Mitgliederzahl und gewünschtem Leistungsumfang. Für einzelne Veranstaltungsarten bietet Zurich nach eigenen Angaben besonders günstige Konditionen an.
Wer zusätzlich zur Vereinshaftpflicht auch Vorstand und Organe über D&O-Lösungen absichern möchte, profitiert von der breiten Produktpalette der Zurich Gruppe im Geschäftskundenbereich.
Zurich überzeugt bei Vereinen durch die Kombination aus solider Vereinshaftpflicht, Veranstalterhaftpflicht für unterschiedlichste Eventarten und einem echten Aufklärungsanspruch: Statt nur Policen zu verkaufen, informiert Zurich aktiv darüber, wo bestehende Haftpflicht-Sammelverträge der Bundesländer für Ehrenamtliche an ihre Grenzen stoßen. Als Teil eines der größten Versicherungskonzerne der Welt mit rund 82 Millionen Kunden in über 200 Ländern bringt Zurich zudem finanzielle Stabilität und internationale Erfahrung mit, die auch Vereinen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten zugutekommen kann.
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